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Le Droit International Nouveau dans ses rapports avec la vie actuelle des peuples by ALEJANDRO ALVAREZ Review by: H. -J. Schlochauer Archiv des Völkerrechts, 9. Bd., 1. H. (Januar 1961), pp. 118-119 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40796578 . Accessed: 18/06/2014 23:43 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 188.72.126.88 on Wed, 18 Jun 2014 23:43:58 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Le Droit International Nouveau dans ses rapports avec la vie actuelle des peuplesby ALEJANDRO ALVAREZ

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Le Droit International Nouveau dans ses rapports avec la vie actuelle des peuples byALEJANDRO ALVAREZReview by: H. -J. SchlochauerArchiv des Völkerrechts, 9. Bd., 1. H. (Januar 1961), pp. 118-119Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40796578 .

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BESPRECHUNGEN

ALEJANDRO ALVAREZ : L e D r ο i t International Nouveau dans ses rapports avec la vie actuelle des peuples. Paris: Librairie Pédone. 1959. 636 S. Durch das mit bewundernswerter Le-

bendigkeit geschriebene Buch hat Ale- jandro Alvarez im Alter von über neun- zig Jahren gewissermaßen sein Lebens- werk als Völkerrechtsreformer gekrönt, das er im Jahre 1900 mit der Schrift Re- forma de los estúdios políticos y jurídi- cos begonnen, in den Veröffentlichungen La codification du droit international (i9i2),Le droit international de l'avenir (1916), La reconstruction du droit inter- national et sa codification en Amérique (1928) und Déclaration des grands prin- cipes du droit international moderne (1932) weitergeführt sowie als Delegier- ter Chiles auf vielen internationalen Konferenzen und in seiner neunjährigen Richtertätigkeit beim Internationalen Gerichtshof nie aus den Augen gelassen hat.

Zu dem vorliegenden Werk hat den Verfasser, wie er im Vorwort sagt, seine Überzeugung veranlaßt, daß in der ein- schlägigen Literatur, abgesehen von meist nur knappen Einführungen in die Geschichte, andere für ein Verständnis des Völkerrechts wesentliche Elemente vernachlässigt, seine Gegenwartsproble- me zu spezialisiert und isoliert behandelt sowie die Umwälzungen unbeachtet ge- lassen würden, die seit dem „cataclysme social" von 1939 das internationale Le- ben völlig gewandelt und das klassische Völkerrecht nicht nur in seiner Struktur verändert, sondern im Bestände zerstört und eine neue Ordnung an seine Stelle gesetzt hätten. Das gegenwärtige Völ- kerrecht müsse von einer anderen Warte als bisher gesehen und seine Lehre, wenn sie nicht wertlos werden solle, durch

Hilfswissenschaften ergänzt werden, de- ren Grundlagen Alvarez durch die neue Arbeit schaffen will.

Diesen bemerkenswerten Gedanken kann entgegengehalten werden, daß die Betrachtung des Völkerrechts unter welt- politischen und soziologischen Aspekten Gegenstand vieler bedeutsamer Unter- suchungen aus neuerer Zeit ist, von de- nen an Sdowarzenberger* s Power Politics (vgl. Besprechung in Archiv des Völker- rechts Bd. 4 [1953/54] S. 501 ff.; vgl. auch Besprechung „Machtpolitik" aaO Bd. 6 [1956/57] S. 396 ff.), an zahlreiche die International Relations betreffenden Ver- öffentlichungen vor allem im angloameri- kanischen Schrifttum, etwa McDougal, Palmer-Perkins, Stone (vgl. Besprechung aaO Bd. 7 [1958/59] S. 490 ff.), und an das - im Gegensatz zu Alvarez* in die Zukunft weisenden Überlegungen destruktive - Buch Blühdorn* s Interna- tionale Beziehungen (vgl. Besprechung aaO Bd. 8 [1960/61] S. 240 ff.) erinnert sei. Im übrigen dürften die historisch ge- wachsenen Grundlagen des Völkerrechts nicht in dem von Alvarez unterstellten Umfang erschüttert, vielmehr wenigstens zum Teil neuen Erfordernissen angepaßt sein und auch angesichts der weltpoliti- schen Entwicklung den einzig tragfähi- gen Unterbau bilden, auf dem eine inter- nationale Ordnung - allerdings stets nur in einzelnen Bereichen - weiter gestaltet werden kann.

Alvarez umreißt in einem Einleitungs- kapitel die Auswirkungen der sozialen Umwälzung vom Jahre 1939, die er für tiefergreifend hält als die Einbrüche der französischen Revolution und des ersten Weltkrieges. Der erste Teil des Buches ist den hierdurch für die internationale Ordnung erwachsenen neuen Problemen gewidmet, die aber nicht auf die Staaten- praxis, sondern auf das soziale „Leben

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Besprechungen 119

der Völker" bezogen sind. Auf dieser Grundlage entwickelt der Verfasser im zweiten Teil seine Thesen, daß das Ver- ständnis der neuen internationalen Ord- nung die Kenntnis des Völkerlebens vor- aussetze und daß Lehre wie Praxis des Völkerrechts nur mit Hilfe von For- schungen über die Fortentwicklung des Völkerlebens (die er in neun Perioden und einer Betrachtung über den Beitrag der amerikanischen Staaten zum Fort- schritt von Zivilisation und internatio- nalem Recht darstellt), die Völkerpsy- chologie und eine Erneuerung der Grund- lagen des sozialen Lebens (mit der For- derung „sozialer Unabhängigkeit") ent- wickelt werden könnten.

Völkerrechtliche Fragen werden haupt- sächlich in dem nur ein Drittel des Wer- kes einnehmenden zweiten Abschnitt des letzten Teiles („L'ordre nouveau et le droit international nouveau") behandelt. Hier sind die Übergänge von geltendem zu postuliertem Völkerrecht, von Völ- kerrecht zu Völkermoral und von recht- lichen zu politischen Fragen so fließend, daß ein Bild der neuen Ordnung unklar bleibt. Irreal erscheinen unter anderem die Vorschläge, daß jeder unterzeichnete Vertragstext nach Ablauf eines Jahres für alle Signatare unabhängig von ihren Ratifikationen verbindlich und ein völ- kerrechtlicher Vertrag nach seinem Gei- ste, nicht dagegen nach dem Wortlaut ausgelegt werden solle. Gefährlich sind die Thesen, daß Völkerrecht durch poli- tische Fakten geschaffen werden und bei Lücken im Völkerrecht ein internationa- les Gericht zur Rechtsschöpfung berufen sein kann.

Die Ergebnisse seiner Untersuchungen legt Alvarez in einer 1 3 Titel mit 74 Ar- tikeln umfassenden „Déclaration des données fondamentales et des grands principes de droit et de politique dans le droit international nouveau" nieder, die treffend „his own iron rules of social behaviour" (Besprechung D. H. N. John- son in British Year Book of Internatio- nal Law 1959 S. 278) genannt worden sind. Die große Verehrung, die dem Autor gebührt, darf nicht die Erkenntnis

hindern, daß seine Philosophie des Völ- kerrechts bei praktischer Anwendung wahrscheinlich bald zu dessen Ruin füh- ren würde.

Schlochauer

DIETRICH SCHINDLER: Recht, Staat, Völkergemeinschaft. Ausgewählte Schriften und Fragmente aus dem Nachlaß. Zürich: Schultess & Co. 1948. 376 S. Zum Gedenken an den im Jahre 1948

allzu früh verstorbenen Professor des Staats- und Völkerrechts und der Rechts- philosophie an der Universität Zürich, Dietrich Schindler, haben seine Freunde verschiedene kleine Schriften des Ver- storbenen sowie einige Fragmente aus dem Nachlaß in dem vorliegenden Sam- melband vereinigt. Der Band enthält eine Reihe tiefschürfender rechtsphiloso- phischer Betrachtungen sowie staatsrecht- liche Abhandlungen, die zum Teil für die allgemeine Staatslehre von Bedeu- tung sind, zum Teil sich mit den beson- deren schweizerischen Gegebenheiten be- fassen. Von besonderem völkerrechtlichem Interesse sind Schindlers „Gedanken zum Wiederaufbau des Völkerrechtes", die er 1944 erstmals veröffentlicht hatte. Er unterstreicht dabei mit Recht, daß das Völkerrecht nicht zum Selbstzweck wer- den dürfte, sondern den Menschen die- nen müsse. Er betont, wie sehr das Völ- kerrecht auf dem Naturrecht beruht und wendet sich daher entschieden gegen den Rechtspositivismus im Völkerrecht. Die Mängel, die dem heutigen Völkerrecht anhaften, müßten durch eine gesteigerte Völkerrechtsmoral wettgemacht werden. Dies ist ein Grundgedanke Sdoindlers, den er schon in seiner Abhandlung „Schiedsgerichtsbarkeit und Friedens wah- rung (1937)" anklingen gelassen hatte. In der ersterwähnten Abhandlung spricht sich Schindler schließlich noch für eine Wägung der Stimmen auch bei Abstim- mungen in internationalen Sicherheits- organisationen aus.

In seinem Vorwort zur deutschen Übersetzung des Buches von Brierly „Die

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