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016)

vom 15. A

August 20

1/12

015

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Reglement der Patrouille des Glaciers 2/12

Inhalt

1  Orientierung ................................................................................................................................. 3 

2  Anmeldung ................................................................................................................................... 4 

2.1  Definition der Kategorien ...................................................................................................... 4 

2.2  Zuteilung der Startplätze (PRINZIP) ..................................................................................... 5 

2.3  Teilnahmegesuch und Prüfung ............................................................................................. 5 

2.4  Verlosung und Teilnahmebestätigung .................................................................................. 5 

2.5  Anmeldung von Patrouillen: Vorgehen und Termine ............................................................ 6 

2.6  Mutationen ............................................................................................................................ 6 

2.7  Startgeld ................................................................................................................................ 6 

2.8  Übernachtung und Verpflegung / Versorgung ...................................................................... 7 

2.9  Sanitätsdienst ....................................................................................................................... 7 

3  Das Rennen ................................................................................................................................. 8 

3.1  Lauf Zermatt–Verbier (Z) ...................................................................................................... 8 

3.2  Lauf Arolla–Verbier (A) ......................................................................................................... 8 

3.3  Entscheidungsgewalt des Kommandos PDG ....................................................................... 8 

3.4  Startnummern ....................................................................................................................... 8 

3.5  Tenüs .................................................................................................................................... 8 

3.6  Material und Ausrüstung ....................................................................................................... 8 

3.7  Verhalten auf der Wettlaufstrecke ......................................................................................... 8 

3.8  Klassierung ........................................................................................................................... 9 

3.9  Verkündigung der Resultate ................................................................................................. 9 

3.10  Verspätete Patrouillen ........................................................................................................... 9 

3.11  Aufgabe ................................................................................................................................. 9 

4  Besondere Bestimmungen ......................................................................................................... 10 

4.1  Betreuung ........................................................................................................................... 10 

4.2  Meldung von Unfällen und Problemen ................................................................................ 10 

4.3  Ausschluss vom Wettlauf aus medizinischen Gründen ...................................................... 10 

4.4  Umweltschutz ...................................................................................................................... 11 

4.5  Versicherungen ................................................................................................................... 11 

4.6  Dopingkontrollen ................................................................................................................. 11 

4.7  Disqualifikation .................................................................................................................... 11 

4.8  Proteste ............................................................................................................................... 12 

4.9  Fahrausweis / EO-Karte / Sold ........................................................................................... 12 

4.10  Rechte an audiovisuellem Material ..................................................................................... 12 

4.11  Schlussbestimmung ............................................................................................................ 12 

5  Kontakt ....................................................................................................................................... 12 

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Reglement der Patrouille des Glaciers 3/12

1 Orientierung

Alle zwei Jahre organisiert die Schweizer Armee in den Walliser Alpen einen der prestigeträchtigsten Skialpinismus-Wettkämpfe der Welt: die Patrouille des Glaciers (PDG). Bei der PDG handelt es sich um einen internationalen militärischen Wettlauf, an dem auch Zivilisten teilnehmen dürfen. Die Strecke Z führt von Zermatt nach Verbier, die Strecke A von Arolla nach Verbier. Jeder der beiden Läufe wird zweimal organisiert. Dieser einzigartige Wettlauf zeichnet sich durch seine Länge, die besondere Höhenlage und das Profil der Strecke aus. Das vorliegende Dokument regelt alle Einzelheiten bezüglich des Anmeldeverfahrens sowie die einzuhaltenden Fristen. Zudem finden Sie hierin alle allgemeinen Informationen zum Wettlauf sowie besondere Bestimmungen. Die Detailangaben zu den beiden Strecken Z (Zermatt – Verbier) und A (Arolla – Verbier), die Startdaten und -zeiten, die Programme sowie die Vorgaben zu Tenüs, Material und Ausrüstungen und zu den Materialkontrollen finden sich in den Beilagen. Im vorliegenden Reglement und seinen Beilagen gilt die Bezeichnung der Person oder der Funktion in gleicher Weise für Mann und Frau. Angesichts der zahlreichen Änderungen gegenüber der Vorgängerversion müssen dieses Reglement und die zugehörigen Beilagen zwingend von allen Teilnehmern der PDG vollständig gelesen werden. Aufgrund der Besonderheiten der PDG setzt die Einreichung des Teilnahmegesuchs Folgendes voraus: sehr gute hochalpine Erfahrung als unverzichtbare Voraussetzung dafür,

unvorhergesehene und manchmal extreme Situationen in den Alpen meistern zu können;

eine persönliche Verpflichtung zur körperlichen, mentalen und technischen Vorbereitung auf diesen Wettkampf;

das Mittragen des „Spirit der PDG“, der sich sowohl gegenüber den Kameraden der eigenen Patrouille aber auch gegenüber anderen Teilnehmenden in Form von Freundschaft, Solidarität, Vorsicht, Erkennen der eigenen Grenzen sowie Respekt gegenüber dem Gebirge und der Natur auszeichnet.

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Reglement der Patrouille des Glaciers 4/12

2 Anmeldung

In sämtlichen Kategorien muss der Patrouillenführer zwingend vier Patrouillenmitglieder anmelden, von denen eines die einzige Ersatzperson für die Patrouille ist. Folgende Bedingungen gelten für die Anmeldung: es gibt militärische und zivile Patrouillen (Herren, Damen oder gemischt); gemischte Patrouillen (Herren und Damen) werden für die Klassierung den

Herrenpatrouillen gleichgestellt; das Mindestalter der Wettläufer ist wie folgt festgelegt:

20. Altersjahr im Wettlaufjahr für die Strecke Zermatt–Verbier (Z1 und Z2); 18. Altersjahr am Tage des Wettlaufes für die Strecke Arolla–Verbier (A1 und A2);

jedes Patrouillenmitglied kann nur an einem einzigen Wettlauf teilnehmen, d. h. nur einmal starten;

jedes Patrouillenmitglied darf nur in einer einzigen Patrouille angemeldet sein; es ist nicht zulässig, Angehörige der Schweizer Armee und ausländische Militärs in

derselben Patrouille anzumelden; jedes Patrouillenmitglied, das bei der PDG angemeldet ist, verpflichtet sich zur

Einhaltung des Reglements, der zugehörigen Beilagen und sonstiger Weisungen, die schriftlich oder mündlich im Rahmen des Wettlaufs gegeben werden.

2.1 Definition der Kategorien Diese Definition gilt für alle Wettläufe mit Ausnahme der internationalen Militärpatrouillen, die nur am Wettlauf Z2 teilnehmen.

2.1.1 Kategorie P1: Schweizer Militärpatrouillen (Damen, Herren und gemischt) (inklusive Grenzwachtkorps und Polizeikorps) Die Patrouillen setzen sich aus vier Angehörigen der Armee oder gleichgestellter Organisationen zusammen, die den Wettlauf zwingend im offiziellen Tenü der PDG bestreiten (siehe Beilage 4). Teilnahmeberechtigt in der Militärkategorie und damit militärversichert sind Patrouillenmitglieder, die: mindestens eine Rekrutenschule in vollem Umfang bestritten und während des

Wettlaufjahrs noch nicht das 65. Lebensjahr erreicht haben; oder von der MDV betroffen sind oder unter Artikel 18 des MG fallen. Angehörige der Armee, die durch eine medizinische Untersuchungskommission vom Militärdienst befreit wurden oder Gegenstand einer Disziplinaruntersuchung sind, sowie Zivildienstleistende und Angehörige des Zivilschutzes sind in dieser Kategorie nicht zugelassen. Eingeteilte Armeeangehörige oder solche, die aus der Dienstpflicht entlassen wurden (z. B. Durchdiener, die ihren Dienst erfüllt haben) und die nicht als Mitglieder einer Militärpatrouille an einer der letzten beiden PDG teilgenommen haben, müssen dem Kommando PDG vor Ablauf der Anmeldefrist per Einschreiben ihr Dienstbüchlein (oder ein anderes Dokument, das ihre militärische Laufbahn belegt) zustellen. Durch das Patrouillenmitglied vorzulegende Duplikate oder Atteste gehen zu dessen Lasten. Werden keine gültigen Dokumente vorgelegt, wird die Anmeldung der Patrouille in der Kategorie der Schweizer Militärpatrouillen nicht berücksichtigt und kommt auf die Liste der Kategorie P4 Zivilpatrouillen. Mitglieder der Schweizer Militärpatrouillen müssen zwingend Jahr und Ort der von ihnen absolvierten Rekrutenschule auf dem Anmeldeformular angeben.

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Reglement der Patrouille des Glaciers 5/12

Patrouillen aus vier Polizisten oder vier Grenzwächtern müssen einen Beleg von ihrer Hierarchie vorlegen, aus dem die Einteilung in ihrem offiziellen Korps hervorgeht. Jede Patrouille vermerkt die Einteilung eines der Patrouillenmitglieder (altes Dienstbüchlein Seite 8, neue Version Seite 6); diese stellt die Bezeichnung der Patrouille dar. Falls erforderlich entscheidet das Kommando PDG über die Bezeichnung der Patrouille.

2.1.2 Kategorie P2: Internationale Militärpatrouillen Patrouillen aus vier Angehörigen einer ausländischen Armee dürfen nur die Strecke Z2 absolvieren. Dabei tragen sie die offizielle Uniform ihres Landes.

2.1.3 Kategorie P3: Zivile Patrouillen mit Bergführer Patrouillen aus vier zivilen Wettläufern einschliesslich eines Bergführers, die in Zivilkleidung laufen. Jede Patrouille verzeichnet die Familiennamen aller vier Wettläufer, jeweils durch einen Leerschlag getrennt (z. B.: Blanc Dupont Meyer Moulin). Falls erforderlich ändert das Kommando PDG die Bezeichnung der Patrouille. Gegebenenfalls wird die Bezeichnung der Patrouille vorgegeben.

2.1.4 Kategorie P4: Zivilpatrouillen (Damen, Herren oder gemischt) Patrouillen aus vier zivilen Wettläufern bzw. Wettläuferinnen, die in Zivilkleidung laufen. Jede Patrouille verzeichnet die Familiennamen aller vier Wettläufer, jeweils durch einen Leerschlag getrennt (z. B.: Blanc Dupont Meyer Moulin). Falls erforderlich ändert das Kommando PDG die Bezeichnung der Patrouille. Gegebenenfalls wird die Bezeichnung der Patrouille vorgegeben.

2.2 Zuteilung der Startplätze (PRINZIP) Schweizer und internationalen Militärpatrouillen sowie Zivilpatrouillen mit Bergführer wird ein Startplatz zugeteilt. Der Kommandant der PDG verfügt über eine bestimmte Anzahl an Startplätzen. Die übrigen Plätze werden in einer Verlosung zugeteilt.

2.3 Teilnahmegesuch und Prüfung Die Patrouille meldet sich auf der offiziellen Website mit den Namen der vier Patrouillenmitglieder an. Auch die Ernennung eines der vier Patrouillenmitglieder zum Patrouillenführer erfolgt auf dieser Website. IVBV-Bergführer sind zwingend Patrouillenführer. Sie schicken eine Kopie ihres Diploms per Einschreiben an das Kommando PDG, rue du Catogne 7, CH-1890 Saint-Maurice. Die Frist (siehe Beilage 1) ist zwingend einzuhalten. Die Patrouille gibt beim Einreichen des Teilnahmegesuchs die Verfügbarkeit bezüglich der Wettlauftage an (1 Angabe möglich): A1 oder A2 oder Z1 oder Z2. Sie schlägt zwingend 2 aufeinanderfolgende Startzeiten vor, die es erlauben, den Wettlauf unter normalen Bedingungen zu bewältigen. Die Patrouillen müssen sich bei ihrer Wahl an die Tabelle (Streckenzeiten / Startzeiten) des Anmeldeverfahrens (siehe Beilagen 2 oder 3) halten. Die Patrouillen müssen die Öffnungszeiten des Postens Schönbiel bei den Wettläufen Z1 und Z2 sowie des Postens Tsena Réfien bei den Wettläufen A1 und A2 einhalten! (siehe Beilagen 2 oder 3)

2.4 Verlosung und Teilnahmebestätigung Nach der Verlosung bestätigt das Kommando PDG den Patrouillen ihre provisorische Teilnahme sowie die vorgemerkte Startzeit. Diese kann durch die Teilnehmer nicht geändert werden. Bei Verschiebung einer der beiden Starts ist keine Änderung des Starttags oder der Startzeit möglich. Die definitive Teilnahme wird nach Zahlung des Startgelds bestätigt (siehe Punkt 2.7).

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Reglement der Patrouille des Glaciers 6/12

Es existiert keine Warteliste für nicht berücksichtigte Patrouillen. Diese Patrouillen werden persönlich durch die PDG informiert. Gegen die Entscheide des Kommandos der PDG besteht keine Beschwerdemöglichkeit.

2.5 Anmeldung von Patrouillen: Vorgehen und Termine Siehe Beilage 1.

2.6 Mutationen Alle Patrouillen sind berechtigt, Mutationen in ihrer Patrouille vorzunehmen. Bei Anmeldeschluss (siehe Beilage 1) gilt die folgende Reihenfolge: Patrouillenmitglied 1 = Patrouillenführer Patrouillenmitglied 2 = Patrouillenmitglied Patrouillenmitglied 3 = Patrouillenmitglied Patrouillenmitglied 4 = startet nicht mit Diplomierte IVBV-Bergführer als Patrouillenführer können nur durch einen anderen diplomierten Bergführer ausgetauscht werden. Letzterer schickt in diesem Fall eine Kopie seines Diploms per Einschreiben an das Kommando PDG, rue du Catogne 7, CH-1890 Saint-Maurice. Die Frist (siehe Beilage 1) ist zwingend einzuhalten. Per E-Mail zugesandte Dokumente werden nicht berücksichtigt. Gegen die Entscheide des Kommandos der PDG besteht keine Beschwerdemöglichkeit. Erfolgt die Mutation ausserhalb der Frist, verliert die Patrouille gegebenenfalls das Recht auf die Teilnahme am Wettlauf; das Startgeld wird nicht zurückerstattet. Bergführeranwärter gelten nicht als diplomierte IVBV-Bergführer.

2.7 Startgeld Sobald eine Patrouille zum Rennen zugelassen ist, erhält sie einen Internet Link für die Zahlung. Die Frist ist zwingend einzuhalten. Es werden keine Mahnungen verschickt. Wird der Betrag nicht fristgerecht bezahlt, wird die Patrouille annulliert. Das Startgeld beträgt für die Läufe Z1 und Z2:

o CHF 1'510.— für Patrouillen der Kategorie P1; o CHF 1'260.— für Patrouillen der Kategorien P2, P3 und P4;

für die Läufe A1 und A2: o CHF 1'330.— für Patrouillen der Kategorie P1; o CHF 1'080.— für Patrouillen der Kategorien P2, P3 und P4;

Die Beträge verstehen sich pro Patrouille exklusive Überweisungsspesen (Kosten für Post- oder Banküberweisungen sowie Online-Zahlungen). Überweisungen dürfen erst nach Erhalt der Zulassungsbestätigung für die Patrouille vorgenommen werden.

2.7.1 Im Startgeld inbegriffene Leistungen offizielle PDG-Tenüs für alle vier Patrouillenmitglieder (nur Schweizer

Militärpatrouillen); Unfall-/Krankenversicherung, die ausschliesslich die Kosten für die medizinische

Behandlung deckt (nur Zivilpatrouillen, siehe Punkt 4.5.3) ; Übernachtungs-, Verpflegungs- / Versorgungspauschale entsprechend Punkt 2.8; 3x zwei Startnummern; eine Spezialkarte der Landeskarte (LK) 1:50 000, 282-283-284 (Ausgabe 2016) 3x Erinnerungsmedaille; 3x Geschenk.

2.7.2 Rückerstattung des Startgelds a) Bei Zurückziehung der Anmeldung Kann eine Patrouille nicht teilnehmen, so teilt sie dies ausschliesslich schriftlich per Einschreiben an das Kommando PDG, rue du Catogne 7, CH-1890 Saint-Maurice mit (es gilt das Datum des Poststempels). Eine Begründung ist in dieser Mitteilung nicht erforderlich. Per E-Mail zugesandte Dokumente werden nicht berücksichtigt.

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Reglement der Patrouille des Glaciers 7/12

Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung (Poststempel) wird das Startgeld gemäss folgender Tabelle zurückerstattet: Zurückerstatteter Betrag (je Patrouille)

Genauer Zeitpunkt des Rückzugs (Eingang).

für die Läufe Z1/Z2

für die Läufe A1/A2

Bis Ende Februar CHF 480.— CHF 390.—

Ab dem 1. März CHF 0.— CHF 0.— b) Bei Absage oder Abbruch des Rennens Ungeachtet der Ursache wird im Falle einer Absage des Wettlaufes nach dem 1. April oder eines Abbruchs des Rennens das Startgeld nicht zurückerstattet. c) Bei Nichterscheinen Patrouillen, die nicht oder in ohne Genehmigung des Kommandos PDG veränderter oder unvollständiger Zusammensetzung erscheinen, haben keinen Anspruch auf eine Rückvergütung des Startgeldes. Es liegt in der Eigenverantwortung der Läufer, sich entsprechend privat zu versichern.

2.8 Übernachtung und Verpflegung / Versorgung Das Kommando PDG stellt den Wettläufern vor dem Wettlauf folgende Unterkunft zur Verfügung: Z1 und A1: Dienstag auf Mittwoch (und/oder Mittwoch auf Donnerstag bei

Verschiebung des Wettlaufs); Z2 und A2: Freitag auf Samstag (und/oder Samstag auf Sonntag bei Verschiebung

des Wettlaufs); Die durch die Patrouillenmitglieder vor dem Wettlauf reservierten Hotelzimmer müssen direkt durch diese vor Verlassen des Hotels an den Hotelbetreiber bezahlt werden. Die Nichtinanspruchnahme der in der Region Zermatt oder Arolla bereitgestellten Unterkunft zieht keine Ermässigung des Startgelds nach sich. Bei einer Verschiebung des Rennens um einen Tag ist eine zusätzliche Übernachtung im Startgeld enthalten. Das Kommando PDG stellt folgende Verpflegung zur Verfügung: für die Läufe Z1 und Z2:

o eine Mahlzeit in bestimmten Restaurants in Zermatt an den Vorabenden der Wettläufe;

o Verpflegung an den Posten Arolla und La Barma; o eine Mahlzeit bei Zielankunft im grossen Zelt in Verbier;

für die Läufe A1 und A2: o eine Mahlzeit im grossen Zelt in Arolla an den Vorabenden der Wettläufe; o ein Frühstück / Imbiss vor dem Start im grossen Zelt in Arolla; o Verpflegung am Posten La Barma; o eine Mahlzeit bei Zielankunft im grossen Zelt in Verbier.

Bei Verschiebung des Wettbewerbs um einen Tag gehen die Kosten für zusätzliche Mahlzeiten und Getränke zu Lasten der Patrouillenmitglieder. Jede Patrouille kann zusätzlich persönliche Verpflegung mitnehmen.

2.9 Sanitätsdienst Bei Bedarf steht den Wettläufern ein Sanitätsposten beim Start in Zermatt und Arolla und beim Ziel in Verbier zur Verfügung. Darüber hinaus ist an jedem Kontrollposten Sanitätspersonal anwesend.

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Reglement der Patrouille des Glaciers 8/12

3 Das Rennen

3.1 Lauf Zermatt–Verbier (Z) Das Kommando PDG organisiert zwei Wettläufe (Z1 und Z2) zwischen Zermatt und Verbier. Alle speziellen Informationen zu dieser Strecke und diesen beiden Wettläufen finden sich in Beilage 2.

3.2 Lauf Arolla–Verbier (A) Das Kommando PDG organisiert zwei Wettläufe (A1 und A2) zwischen Arolla und Verbier. Alle speziellen Informationen zu dieser Strecke und diesen beiden Wettläufen finden sich in Beilage 3.

3.3 Entscheidungsgewalt des Kommandos PDG Das Kommando PDG ist Entscheidungsinstanz für: Zulassung der Patrouillen; Platzzuteilung für die Patrouillen; Disqualifikation der Patrouillen; Änderung der Strecke (z. B. Streckenkürzung, Änderung der Streckenführung); Unterbruch, Kürzung oder Abbruch des Rennens, falls die Verhältnisse dies erfordern

(solche Entscheide berechtigen keinesfalls zur Rückerstattung des Startgeldes); Neutralisation mit oder ohne Zeiterfassung; Verschiebung des Renntages oder vollständige Annullierung eines oder aller Starts; Entscheidungen, die durch Umstände gefällt werden müssen, die in diesem Reglement

nicht berücksichtigt sind. Gegen Entscheide des Kommandos der PDG besteht keine Beschwerdemöglichkeit.

3.4 Startnummern Die Patrouillen durchlaufen alle Kontrollposten geschlossen; dabei müssen die Startnummern gut sichtbar getragen werden, die eine am Rucksack, die andere am rechten Oberschenkel angebracht. Alle Patrouillenmitglieder müssen ständig eine gültige Identitätskarte (keine Kopie) bei sich tragen und diese auf Verlangen bei der Aushändigung der Startnummern und während des Wettlaufs vorweisen. Die Patrouillenmitglieder dürfen die Startnummern nach dem Rennen behalten.

3.5 Tenüs Sämtliche Informationen zum Tenü sowie zur Bestellung von Tenüs für die Schweizer Militärpatrouillen finden sich in Beilage 4.

3.6 Material und Ausrüstung Sämtliche Informationen zum durch die PDG zur Verfügung gestellten Material sowie zum individuellen und Patrouillenmaterial, zu den Materialkontrollen sowie zur vorgeschriebenen Bekleidung finden sich in Beilage 5.

3.7 Verhalten auf der Wettlaufstrecke Jede Patrouille bewegt sich geschlossen ohne fremde Hilfe. Auf dem Gletscher verlangen die alpinen Verhaltensregeln die Einhaltung eines Abstands von 8 bis 10 Metern zwischen den einzelnen Patrouillenmitgliedern. Bei Erreichen der Posten nimmt der Patrouillenführer verbal und visuell Kontakt mit dem Postenpersonal auf. Die Patrouillenmitglieder halten sich unter allen Umständen an die Anweisungen der Postenchefs, des Kontroll- sowie des medizinischen Personals. Abgesehen von den erhaltenen Befehlen sind die Patrouillen dazu angehalten, dem Terrain und den Verhältnissen entsprechende Vorsichtsmassnahmen zu treffen, um mögliche Unfälle zu vermeiden.

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Reglement der Patrouille des Glaciers 9/12

3.8 Klassierung Die Zeiterfassung erfolgt beim Durchlauf des letzten Läufers. Nur die Patrouillenmitglieder dürfen die Ziellinie überqueren. Für die Strecken Z und A werden zwei separate Ranglisten erstellt.

3.8.1 Schweizer Militärpatrouillen Für jede der drei folgenden Altersklassen wird pro Lauf ein eigenes Klassement erstellt (inklusive Grenzwachtkorps und Polizeikorps):

Schweizer Militär I Gesamtalter der 3 Patrouillenmitglieder bis 102 Jahre Schweizer Militär II Gesamtalter der 3 Patrouillenmitglieder 103 bis 150 Jahre Schweizer Militär III Gesamtalter der 3 Patrouillenmitglieder 151 bis 195 Jahre

3.8.2 Internationale Militärpatrouillen Ohne Berücksichtigung der Altersklasse wird nur eine Rangliste für die Strecke Z2 erstellt.

3.8.3 Zivile Damenpatrouillen Ohne Berücksichtigung der Altersklasse wird nur eine Rangliste je Lauf erstellt.

3.8.4 Zivile Herrenpatrouillen Für jede der folgenden drei Altersklassen wird pro Lauf ein eigenes Klassement erstellt:

Senior I Gesamtalter der 3 Patrouillenmitglieder bis 102 Jahre Senior II Gesamtalter der 3 Patrouillenmitglieder 103 bis 150 Jahre Senior III Gesamtalter der 3 Patrouillenmitglieder 151 Jahre und darüber

3.9 Verkündigung der Resultate Die Ranglisten werden am Tag der Zielankunft ab 1700 auf der Website www.pdg.ch zum Abruf und Download verfügbar sein. Die Teilnahme an der Rangverkündung in Verbier ist obligatorisch für alle Läufer, die vor 1330 im Ziel eintreffen. Diese findet am Tag der Zielankunft um 1430 statt. Die Übergabe der Erinnerungsmedaille und des Geschenkes erfolgt nach der Rangverkündigung. Das vorgeschriebene Tenü für die Zeremonie ist Beilage 4 zu entnehmen.

3.10 Verspätete Patrouillen Alle Patrouillen, die einen Posten nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erreicht haben, werden aufgebenden Patrouillen gleichgestellt und vom Kommando PDG angehalten. Sie unterliegen den Auflagen gemäss Ziffer 3.11 Aufgabe. Dasselbe gilt für vollständige und unvollständige Patrouillen, die nach 1600 in Verbier eintreffen.

3.11 Aufgabe Alle Patrouillen, die aufgeben müssen, melden dies dem nächstgelegenen Kontrollposten. Zwei der Wettläufer können sich entscheiden, den Wettlauf ausser Konkurrenz fortzusetzen. Sie dürfen den Kontrollposten nur mit dem Einverständnis des Postenchefs verlassen. Die beiden Patrouillenmitglieder müssen das gesamte gemeinsame Patrouillenmaterial mitnehmen. Sie müssen jedem folgenden Kontrollposten bekanntgeben, dass sie den Wettlauf zu zweit fertiglaufen. Einzelne Patrouillenläufer dürfen auf keinen Fall den Wettlauf alleine zu Ende laufen oder auf der Strecke alleine zurückgelassen werden, ausser bei einem Kontrollposten. Eine Nichtbeachtung zieht die Disqualifikation der betreffenden Patrouille nach sich. Wer gegen diese Vorschrift verstösst, wird von der Teilnahme an zukünftigen PDG-Wettläufen ausgeschlossen. Patrouillen, die aufgegeben haben, müssen sich, wenn möglich eigenständig, sofort zum nächstgelegenen „Basisposten“ (Zermatt / Arolla / La Barma / Verbier) begeben und sich dort melden. Sofern sie keine anderen Anweisungen vom Kommando PDG erhalten, dürfen sie die Wettlaufstrecke nicht verlassen, die Startnummern nicht entfernen, das geliehene Mobiltelefon und das LVS nicht ausschalten und sich nicht zu einer Berghütte oder anderswohin begeben. Das Personal des Kontrollpostens, bei welchem der Abbruch

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Reglement der Patrouille des Glaciers 10/12

gemeldet wurde, wird sich um die Patrouille kümmern. Die Patrouillenmitglieder müssen die erhaltenen Anordnungen befolgen.

4 Besondere Bestimmungen

4.1 Betreuung

4.1.1 Hilfeleistung bei der persönlichen Verpflegung Gemäss traditionell geltender Usanz, lässt das Kommando PDG die Hilfeleistung von Drittpersonen bei der persönlichen Verpflegung der Patrouillenmitglieder in den nachgenannten Streckenabschnitten zu:

Süd Schönbiel Im deutlich gekennzeichneten Bereich beim KontrollpostenTête Blanche Im deutlich gekennzeichneten Bereich beim KontrollpostenCol de Bertol Im deutlich gekennzeichneten Bereich beim KontrollpostenArolla (Skilift Fontanesses) Nach dem Durchlaufposten der Kategorie Z Col de Riedmatten (östlicher Fuss der Schneise)

Am Kontrollposten des Col de Riedmatten Im deutlich gekennzeichneten Bereich beim Kontrollposten

Col de Tsena Réfien (östlicher Fuss der Schneise)

Am Kontrollposten des Col de Tsena Réfien Im deutlich gekennzeichneten Bereich beim Kontrollposten

La Barma Im deutlich gekennzeichneten Bereich beim Kontrollposten (Aufstieg La Barma - Fuss der Schneise: nicht erlaubt)

La Rosablanche Im deutlich gekennzeichneten Bereich beim Kontrollposten (Passschneise: nicht erlaubt)

Col de la Chaux Im gekennzeichneten Bereich beim See, Pass nicht erlaubt

Die Betreuer haben sich genau an die Weisungen und Befehle des Kommandos der PDG zu halten. Dieses kann bei erhöhter Gefahr den Zugang zu einem oder mehreren persönlichen Verpflegungsposten einschränken oder untersagen.

4.1.2 Technische Hilfeleistung Personen, welche nicht dem Kommando PDG angehören, ist jegliche Hilfestellung beim Anbringen und/oder Entfernen von Fellen, Seilen und Skiern ausdrücklich untersagt. Ausserdem ist der Einsatz von „Vorläufern“ zur Freisetzung der Pistenspur oder zur Beleuchtung des Geländes bei nächtlichen Abfahrten verboten. Patrouillen, die diese Vorschrift nicht beachten, werden durch das Kommando PDG disqualifiziert.

4.2 Meldung von Unfällen und Problemen Bei Gefahren oder Unfällen leisten die Patrouillen gegenseitige Hilfe oder beginnen mit der Rettungsaktion, entweder unaufgefordert oder auf Ersuchen eines Postenchefs oder des medizinische Personals. Alle Unfälle und Ereignisse, welche eine Patrouille zur Aufgabe zwingen oder bei denen menschliches Leben gefährdet ist, müssen umgehend telefonisch der Einsatzzentrale gemeldet werden (die Nummer ist in den ausgehändigten Mobiltelefonen gespeichert). Dabei sind folgende Angaben zu machen: Nummer der betroffenen Patrouille; Standort; Anzahl und Name(n) des Opfers resp. der Opfer; Art der Verletzung oder des aufgetretenen Problems.

4.3 Ausschluss vom Wettlauf aus medizinischen Gründen Das medizinische Personal des Kommando PDG, das durch seine Westen leicht erkennbar ist, ist befugt, Patrouillen oder einzelne Patrouillenmitglieder aus medizinischen Gründen aus dem Wettlauf herauszunehmen. Dieser Entschluss ist unwiderruflich. Betroffene Patrouillen bzw. Patrouillenmitglieder müssen sich für die Rückkehr ins Tal an die Anordnungen des medizinischen Personals und des Postenchefs halten.

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Reglement der Patrouille des Glaciers 11/12

4.4 Umweltschutz Alle Patrouillenmitglieder verpflichten sich, die Bergwelt zu respektieren und die Umwelt zu schonen. Insbesondere dürfen keine Abfälle zurückgelassen werden. Es besteht die Möglichkeit, diese bei den Kontrollposten zu entsorgen. Dies wird kontrolliert. Patrouillen, die auf der Strecke Abfälle, Material oder Materialteile zurücklassen, werden disqualifiziert. In Stafel zurückgelassene Sportschuhe können nicht durch die Patrouillenmitglieder wiedereingesammelt werden. Stattdessen werden sie durch die PDG für wohltätige Zwecke gespendet oder der Wiederverwertung zugeführt.

4.5 Versicherungen Bei Nichtbeachtung dieses Reglements lehnt das Kommando PDG jegliche Haftung, direkt und indirekt, gegenüber den Wettläufern ab. Betreuer, Zuschauer sowie Drittpersonen halten sich an das Reglement und bewegen sich in eigener Verantwortung.

4.5.1 Schweizer Militärpatrouillen Alle Mitglieder von Schweizer Militärpatrouillen sind bei der SUVA militärversichert. Treten während dem Lauf gesundheitliche Probleme auf, müssen Mitglieder einer Schweizer Militärpatrouille vor Ende der Veranstaltung zwingend den Verantwortlichen des Sanitätsdienstes der PDG kontaktieren, um eine ärztliche Bescheinigung betreffend ihren Gesundheitszustand zu erhalten. Dieses Arztzeugnis muss dem behandelnden zivilen Arzt vorgelegt werden.

4.5.2 Internationale Militärpatrouillen Die Mitglieder von internationalen Militärpatrouillen sind ab dem Zeitpunkt, an dem sie für den Wettlauf Schweizer Territorium betreten, bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie die Schweiz unmittelbar nach dem Wettlauf wieder verlassen, bei der SUVA militärversichert.

4.5.3 Zivilpatrouillen Alle Mitglieder von Zivilpatrouillen müssen eine private Unfall-/Krankenversicherung besitzen, die am Tag des Wettlaufs gültig ist. Sie werden direkt durch das Kommando PDG mit einer Unfallversicherung versichert, welche ausschliesslich die Kosten für die medizinische Behandlung deckt (nur Zivilpatrouillen, gültig ab dem Start bis zum Ziel des Rennens, d. h. ausschliesslich auf der Laufstrecke).

4.6 Dopingkontrollen Seit dem 1. Januar 2007 unterliegen alle grossen Sportveranstaltungen der Armee dem Doping-Statut von Swiss Olympic. Die PDG unterliegt dem in Kraft stehenden Doping-Statut von Swiss Olympic sowie den geltenden Ausführungsbestimmungen von Antidoping Schweiz. Die vorgenannten Bestimmungen können auf www.antidoping.ch eingesehen werden. Mit der Teilnahme am Wettkampf unterstellen sich die Teilnehmer den Anti-Doping-Bestimmungen von Swiss Olympic und Antidoping Schweiz. Sie anerkennen die alleinige Zuständigkeit der Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Internationalen Sportgerichtshofes, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. Somit können an der PDG Dopingkontrollen durch Swiss Olympic durchgeführt werden.

4.7 Disqualifikation Jede Missachtung dieses Reglements zieht die Disqualifikation nach sich. Eine disqualifizierte Patrouille darf den Wettlauf nicht fortführen und muss den Anweisungen des Kommandos PDG Folge leisten. Disqualifizierte Patrouillen verlieren jeglichen Anspruch auf Preise und Medaillen sowie auf die teilweise oder vollumfängliche Rückerstattung des Startgeldes. Bei schweren Verstössen können die Patrouillenläufer von der Teilnahme an künftigen PDG Wettläufen ausgeschlossen werden.

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Reglement der Patrouille des Glaciers 12/12

4.8 Proteste Proteste müssen spätestens eine Stunde nach Ankunft der Patrouillen in Verbier durch den Patrouillenführer schriftlich und ausführlich begründet auf dem offiziellen PDG-Formular (Beilage 6) beim Kommando PDG eingereicht werden. Bei Einreichung eines Protests muss ein Depot von 300.– hinterlegt werden. Wenn der Beschwerde stattgegeben wird, wird dieser Betrag zurückerstattet. Das Kommando PDG teilt den betroffenen Parteien den endgültigen Entscheid schriftlich mit. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4.9 Fahrausweis / EO-Karte / Sold Den dienstpflichtigen und ehemaligen Angehörigen der Schweizer Armee sendet das Kommando PDG einen MB, der für die Fahrten am Wettlauftag, auch im Falle einer Verschiebung, als Fahrausweis gilt. Für frühere Fahrten gibt es keinen MB. Die Teilnahme an der PDG verleiht den Mitgliedern der Militärpatrouillen weder Anspruch auf eine EO-Karte noch auf den Sold.

4.10 Rechte an audiovisuellem Material Mit ihrer Teilnahme berechtigen die Patrouillenläufer die PDG zur Verwendung offizieller Fotos/Filme, auf bzw. in denen sie zu sehen sind.

4.11 Schlussbestimmung Im Falle von Uneinigkeiten hinsichtlich der Übersetzung ist die französische Version des Reglements massgebend.

5 Kontakt

Bei weitergehenden Fragen besuchen Sie bitte die Internetseite www.pdg.ch. PATROUILLE DES GLACIERS Der Kommandant Oberst Max Contesse Beilagen 1 Zusammenfassung Anmeldeverfahren 2 Informationen für die Patrouillen, die von Zermatt aus starten 3 Informationen für die Patrouillen, die von Arolla aus starten 4 Tenüs / Bestellung der Tenüs 5 Material, Material- und Ausrüstungskontrollen, obligatorische Bekleidung 6 Protestformular Verteiler Kommando PDG Patrouillenläufer (auf elektronischem Weg) Zur Information Kdt HE Kdt LW, a d DW Kdt FUB, a d DW Kdt LBA, a d DW

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Beilage 1

Beilage 1: Zusammenfassung Anmeldeverfahren 1/1

Zusammenfassung Anmeldeverfahren (Beilage 1 zum Reglement der PDG)

Termine Phasen Schweizer Militärpatrouillen / Zivilpatrouillen

Ab dem 01.06.2015

Reglement PDG 2016 und zuge-hörige Beilagen

- Obligatorisches Durchlesen des Reglements und seiner Beilagen auf der Seite www.pdg.ch ab dem 01.06.2015.

- Zusammentragen sämtlicher Daten der 4 Patrouillenläufer vor der Einleitung des Anmeldeverfahrens für die PDG.

Vom 31.08.2015

bis zum 30.09.2015

Teilnahme-antrag

- Anmeldung auf der Seite www.pdg.ch vom 31.08.2015/2400 bis zum 30.09.2015/2400 möglich.

- Nur Schweizer Militärpatrouillen, die nicht an den letzten beiden PDG teilgenommen haben, müssen ihr DB per Post an folgende Adresse schicken: Kommando Patrouille des Glaciers, Rue du Catogne 7, CH-1890 St. Maurice.

- Diplomierte IVBV-Bergführer senden eine Kopie ihres Diploms mit eingeschriebener Post an folgende Adresse: Kommando Patrouille des Glaciers, Rue du Catogne 7, CH-1890 St. Maurice.

Vom 01.10.2015 bis zum 30.10.2015

Kontrolle / Prüfung

- Prüfung der Daten durch das Kommando PDG.

Vom 02.11.2015 bis zum 13.11.2015

Auslosung - Das Kommando PDG bestimmt und wählt die Patrouillen aus.

Vom 16.11.2015 bis zum 30.11. 2015

Vorläufiger Teilnahme-bescheid an die Patrouil-len

- Die zur PDG 2016 provisorisch zugelassenen Patrouillen werden ab dem 16.11.2015 per E-Mail informiert.

- Anschliessend müssen sie die Anmeldegebühr bezahlen.

- Die Patrouillen, die nicht für die PDG 2016 ausgewählt wurden, erhalten einen offiziellen negativen Bescheid.

- Dieser Entscheid ist endgültig.

19.12.2015 Bezahlung - Die Anmeldegebühr ist bis zum 19.12.2015 in CHF zu entrichten.

- Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Patrouille nicht berücksichtigt.

11.01.2016 Endgültige Teilnahme-bestätigung

- Die endgültige Bestätigung der Teilnahme an der PDG 2016 wird dem Patrouillenführer nach dem 11.01.2016 per E-Mail zugesandt.

- Darin wird bestätigt: der Lauf sowie Startdatum und -uhrzeit.

31.03.2016 Mutationen - Die Patrouillenläufer können bis zum 31.03.2016 auf der Informatikplattformdes Zeitnehmers innerhalb ihrer Patrouille Änderungen vornehmen. Gleichzeitig legen sie die Reihenfolge innerhalb der Patrouille fest.

- Auswechslungen, die nach diesem Datum erfolgen, werden nicht berücksichtigt.

15.04.2016 Mutationen aus medizini-schen Gründen

- Aus medizinischen Gründen (Arztzeugnis mit eingeschriebener Post an folgende Adresse: Kommando Patrouille des Glaciers, Rue du Catogne 7, CH-1890 St. Maurice) kann der Kommandant PDG eine letzte Mutation innerhalb der vier ursprünglich angemeldeten Patrouillenläufer zulassen.

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Zivilpatrouille  mit Bergführer

Zusammenfassung AnmeldeverfahrenSept. 15 Okt. 15 Nov. 15 Dez. 15 Jan. 16 Febr. 16 März 16 April 16

P3P3

66

Auslosung11 Anmeldung

22 Kontrolle / Prüfung abgeschlossen

33Vorläufiger Teilnahmebescheidan die Patrouillen44

Zahlung erfolgt

Kommando PDG

Patrouille

55Endgültige Teilnahmebestätigung 

43 6Anmeldeschluss30.09.15, 2400 

5

11.01.1616.‐30.11.15

19.12.15

131.03.16

02‐13.11.15

230.10.15

Endgültige Bekanntgabe PatrouillenführerEndgültige Zusammensetzung der Patrouille 7

Endgültige Zusammen‐setzung der Patrouille77

88 Letzte Mutation mitArztzeugnis

8815.04.16

Schweizer MilitärpatrouilleP1P1Internationale 

MilitärpatrouilleP2P2

Zivilpatrouille  ohne BergführerP4P4

31.08.15 ‐ 30.09.15

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Beilage 2

Beilage 2: Informationen für die Patrouillen, die von Zermatt aus starten 1/3

Informationen für die Patrouillen, die von Zermatt aus starten (Beilage 2 zum Reglement der PDG) TEIL 1: Präsentation der Strecke Z 1 Daten

Lauf Z1: Dienstag 19. und Mittwoch 20. April 2016 Reservetage: Mittwoch 20. und Donnerstag 21. April 2016 Lauf Z2: Freitag 22. und Samstag 23. April 2016 Reservetage: Samstag 23. und Sonntag 24. April 2016

2 Startzeiten Läufe Z Lauf Z1: 2200 – 2245 – 2330 – 0015 – 0130 Lauf Z2: 2200 – 2245 – 2330 – 0015 – 0130 – 0300

3 Strecke Z (Höhenlage / Posten) Länge: 53 km / Leistungskilometer: 110 km / Höhenunterschied: +3994 m, -4090 m. Posten Nr.

Name des Postens Höhe Limiten Durchlaufzeiten

1 Zermatt 1616 m Stafel 2139 m 2 Süd Schönbiel 2600 m Start + 3 h 3 Nord Tête Blanche 3650 m 4 Col de Bertol 3279 m 5 Plans de Bertol 2664 m 6 Arolla (Skilift Fontanesses) 1980 m 0630, ausser *) 7 Z Col de Riedmatten (östlicher Fuss der

Passschneise) 2800 m 0815

8 Pas du Chat 2660 m 9 La Barma 2458 m Les Ecoulaies 1045 10 Rosablanche 3160 m 1300 11 Col de la Chaux 2940 m 12 Les Ruinettes 2195 m 13 Verbier 1520 m 1600

*) Die Limiten für die Durchlaufzeiten und Ankunft in Verbier werden unabhängig von der Startzeit festgelegt, mit Ausnahme der Starts in Zermatt um 0130 und 0300. Alle Patrouillen, die diese Kontrollposten nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, werden angehalten, vom Wettkampf ausgeschlossen und müssen den Anweisungen des Kommandos PDG Folge leisten. Das Kommando PDG behält sich das Recht vor, die Limiten für die Durchlaufzeiten und Ankunft den Verhältnissen entsprechend zu ändern.

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Beilage 2

Beilage 2: Informationen für die Patrouillen, die von Zermatt aus starten 2/3

4 Besonderheiten Läufe Z Die Patrouille muss in Zermatt vollzählig (drei Patrouillenläufer) starten, wie in der Startliste eingetragen.

Alle Patrouillen müssen Stafel vollzählig erreichen. Gegebenenfalls wird die Patrouille disqualifiziert.

Beim Aufstieg von Zermatt nach Schönbiel muss der Durchlauf Stafel zwingend passiert werden. Dort kann das Wettlaufkommando die Ausrüstung kontrollieren.

Der Posten Nr. 2 (Süd Schönbiel) muss innerhalb von 3 h nach dem Start in Zermatt erreicht werden. Patrouillen, die diese Zeitvorgabe überschreiten, werden disqualifiziert. Sie müssen den Anweisungen der Postenchefs Folge leisten, um sich in Zermatt zurückzumelden.

Der Posten Nr. 2 Süd Schönbiel wird um 2330 geöffnet. Die Patrouillen, die vor der Öffnung des Postens ankommen, warten ohne Zeitneutralisation die Öffnung ab.

Die Patrouillen müssen sich ab Kontrollposten Nr. 2 (Süd Schönbiel) bis zum Kontrollposten Nr. 4 (Col de Bertol) obligatorisch anseilen. Das Kommando PDG kann das Anseilen oder die Benützung von fixen Seilen auch an anderen Orten anordnen, wenn die Sicherheit dies erfordert.

Die Streckenänderung in der Region des Col de Riedmatten betrifft ausschliesslich die Patrouillen, die in Arolla starten. Diejenigen Patrouillen, die in Zermatt starten, nehmen die übliche Strecke zur Überquerung des Col de Riedmatten.

Für die Abfahrt vom Kontrollposten Les Ruinettes nach Verbier muss zwingend die Piste rechts der Seilbahn benutzt werden. Die Abfahrt unterhalb der Seilbahn ist untersagt. Der Durchgang beim Bahnhof Médran ist obligatorisch. Bis zum Ziel muss zwingend die markierte Strecke befahren werden. Die Abfahrt im „Hexenstil" ist erlaubt.

5 Tabelle Streckenzeiten / Startzeiten

HILFSTABELLE ZUM ABSCHÄTZEN DER WAHL DER STARTZEITEN  

geschätzte   22:00  22:45  23:30  00:15  01:30 *)  03:00 *) Zeit 18 Stunden  X 17 Stunden  X  X 16 Stunden  X  X 15 Stunden  X 14 Stunden  X 13 Stunden  X  X 12 Stunden  X  X 11 Stunden  X  X 10 Stunden  X  X 9 Stunden  X 8 Stunden  X 7 Stunden  X 6 Stunden  X  *) Obligatorische Startzeiten für die Elite *) Der Start um 0300 ist ausschliesslich für den Lauf Z2 reserviert 

   

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Beilage 2

Beilage 2: Informationen für die Patrouillen, die von Zermatt aus starten 3/3

TEIL 2: Tagesbefehl für die Läufe Z1/Z2 Dienstag 19. April 2016, (Z1) und Freitag 22. April 2016 (Z2) 0830 bis 1700 Einschreibung der Patrouillen in der Triftbachhalle in Zermatt. 0830 bis 1700 Organisationsarbeiten:

Sanitarische Eintrittsmusterung, nach Verlangen; Abgabe von Startnummern, Mikrochip und Armband nach Identitätskontrolle; Kontrolle von Material und Ausrüstung; Unterkunft (verfügbar ab 1300); Instruktion: Mobiltelefon, Lawinen-Verschütteten-Suchgerät, Anseilen.

1630 Erste Orientierung der Teilnehmenden für die drei ersten Starts an der Kirche in Zermatt (Anwesenheit obligatorisch).

Eintritt nur mit Armband. ab 1815 Mahlzeit, anschliessend Ruhepause. 1800 Zweite Orientierung der Teilnehmenden für die letzten zwei / drei Starts an der

Kirche in Zermatt (Anwesenheit obligatorisch). Eintritt nur mit Armband.

ab 1915 Mahlzeit, anschliessend Ruhepause. ab 2100 Materialkontrolle für den ersten Start, Bahnhofsplatz.

Für die anderen Starts müssen die Patrouillen 45 Minuten vor ihrer Startzeit vor Ort sein.

Abgabe und Instruktion GPS-Tracker. 2200 – 2245 2330

Starts, Bahnhofsplatz.

Mittwoch 20. April 2016 (Z1) und Samstag 23. April 2016 (Z2) 0015 – 0130 0300*

Starts, Bahnhofsplatz. * Start um 0300 ausschliesslich für Lauf Z2.

ab 0700 Ankunft der Patrouillen in Verbier. 1430 Rangverkündigung und Siegerehrung (PDG-Dorf). anschliessend Abgabe der Erinnerungsmedaille und des Geschenkes. 1600 Abschluss der Klassierung.

Bemerkungen im Falle von Verschiebungen a) Falls der Lauf Z1 verschoben werden muss, gelten die folgenden Daten und Zeitangaben: Verschiebung von Lauf Z1 von Dienstag 19. / Mittwoch 20. auf Mittwoch 20. / Donnerstag 21. Tagesbefehl im Falle der Verschiebung:

o Mittwoch 20. April: individuelles Training der Patrouillen; o ab 1630: unveränderter Tagesbefehl.

b) Falls der Lauf Z2 verschoben werden muss, gelten die folgenden Daten und Zeitangaben: Verschiebung von Lauf Z2 von Freitag 22. / Samstag 23. auf Samstag 23. /Sonntag 24. Tagesbefehl im Falle der Verschiebung:

o Samstag 23. April: individuelles Training der Patrouillen; o ab 1630: unveränderter Tagesbefehl.

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Beilage 3

Beilage 3: Informationen für die Patrouillen, die von Arolla aus starten 1/3

Informationen für die Patrouillen, die von Arolla aus starten (Beilage 3 zum Reglement der PDG) TEIL 1: Präsentation der Strecke A 1 Daten

Lauf A1: Mittwoch 20. April 2016 Reservetag: Donnerstag 21. April 2016 Lauf A2: Samstag 23. April 2016 Reservetag: Sonntag 24. April 2016

2 Startzeiten Läufe A Lauf A1: 0330 – 0400 – 0430 – 0500 – 0600 – 0630 Lauf A2: 0400 – 0430 – 0500 – 0600 – 0630

3 Strecke A (Höhenlage / Posten) Länge: 26 km / Leistungskilometer: 53 km / Höhenunterschied: + 1914 m, - 2374 m Posten Nr.

Name des Postens Höhe Limite für Durchlaufzeiten

6 Arolla (Skilift Fontanesses) 1980 m 7 A Col de Tsèna Réfien (östlicher Fuss der

Passschneise) 2800 m Start + 1h45

8 Pas du Chat 2660 m 9 La Barma 2458 m Les Ecoulaies 1045 10 Rosablanche 3160 m 1300 11 Col de la Chaux 2940 m 12 Les Ruinettes 2195 m 13 Verbier 1520 m 1600

Die Limiten für Durchlaufzeiten und Ankunft in Verbier werden unabhängig von der Startzeit festgelegt. Alle Patrouillen, die diese Kontrollposten nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit erreichen, werden angehalten, vom Wettkampf ausgeschlossen und müssen den Anweisungen des Kommandos PDG Folge leisten. Das Kommando PDG behält sich das Recht vor, die Limiten für Durchlaufzeiten und Ankunft den Verhältnissen entsprechend zu ändern.

4 Besonderheiten Läufe A Die Patrouille muss in Arolla vollzählig (drei Patrouillenläufer) starten, wie in der Startliste eingetragen. Für die Patrouillen, die von Arolla aus starten, gibt es eine Streckenänderung gegenüber der üblichen Strecke: Die Strecke führt nicht mehr über den Col de Riedmatten, sondern über den Col de Tsena Réfien, der südlich des Col de Riedmatten liegt. Entsprechend werden am Ende des Aufstiegs von Arolla in Richtung der Region des Col de Riedmatten diejenigen Patrouillen, die in Arolla gestartet sind, von denen, die in Zermatt gestartet sind, getrennt (letztere nehmen die übliche Strecke zur Überquerung des Col de Riedmatten).

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Beilage 3

Beilage 3: Informationen für die Patrouillen, die von Arolla aus starten 2/3

Für die von Arolla kommenden Patrouillen werden ein neuer Kontrollposten und ein neuer, deutlich gekennzeichneter Verpflegungsbereich eingerichtet. Nach der Überquerung des Col de Tsena Réfien stossen die von Arolla kommenden Patrouillen wieder auf die übliche Strecke. Alle Patrouillen müssen den Posten am Col de Tsena Réfien vollzählig (drei Patrouillenläufer) erreichen. Gegebenenfalls wird die Patrouille disqualifiziert. Der Posten Nr. 7A Col de Tsena Réfien muss innerhalb von 1h45 ab dem Start in Arolla erreicht werden. Patrouillen, die diese Zeitvorgabe überschreiten, werden disqualifiziert. Sie müssen den Anweisungen der Postenchefs Folge leisten, um sich in Arolla zurückzumelden. Der Posten Nr. 7A Tsena Réfien (östlicher Fuss der Passschneise) wird für den Lauf A1 um 0400 und für den Lauf A2 um 0430 geöffnet. Die Patrouillen, die vor der Öffnung des Postens ankommen, warten ohne Zeitneutralisation die Öffnung ab. Für die Abfahrt vom Kontrollposten Les Ruinettes nach Verbier muss zwingend die Piste rechts der Seilbahn benutzt werden. Die Abfahrt unterhalb der Seilbahn ist untersagt. Der Durchgang beim Bahnhof Médran ist obligatorisch. Bis zum Ziel muss zwingend die markierte Strecke befahren werden. Die Abfahrt im „Hexenstil" ist erlaubt.

5 Tabelle Streckenzeiten / Startzeiten HILFSTABELLE ZUM ABSCHÄTZEN DER WAHL DER STARTZEITEN  

geschätzte   03:30*)  04:00  04:30  05:00  06:00 **) 06:30 **) Zeit 12 Stunden  X 11 Stunden  X  X 10 Stunden  X  X 9 Stunden  X  X 8 Stunden  X  X  X 7 Stunden  X  X 6 Stunden  X  X 5 Stunden  X  X 4 Stunden  X 3 Stunden  X  *) Der Start um 0330 ist ausschliesslich für den Lauf A1 reserviert **) Obligatorische Startzeiten für die Elite 

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Beilage 3

Beilage 3: Informationen für die Patrouillen, die von Arolla aus starten 3/3

TEIL 2: Tagesbefehl für die Läufe A1/A2 Dienstag 19. April 2016 (A1) und Freitag 22. April 2016 (A2) 1000 bis 1530 Einschreibung der Patrouillen in Evolène, Schulzentrum. 1000 bis 1530 Organisationsarbeiten:

Sanitarische Eintrittsmusterung, nach Verlangen; Abgabe von Startnummern, Mikrochip und Armband nach Identitätskontrolle; Material und Ausrüstung; Unterkunft; Instruktion: Mobiltelefon, Lawinen-Verschütteten-Suchgerät, Anseilen.

1800 Orientierung der Patrouillenläufer, die in der Region von Evolène untergebracht sind, im Zelt in Arolla (Anwesenheit aller betreffenden Patrouillenläufer obligatorisch).

1845 Mahlzeit im Zelt für alle Patrouillenläufer, die in der Region von Evolène untergebracht sind.

1945 Mahlzeit im Zelt für alle Patrouillenläufer, die in Arolla untergebracht sind. 2100 Orientierung der Patrouillenläufer, die in Arolla untergebracht sind, im Zelt in

Arolla (Anwesenheit aller betreffenden Patrouillenläufer obligatorisch).

Mittwoch 20. April 2016 (A1) ab 0200 Frühstück. ab 0245 Beginn der Materialkontrolle für den ersten Start (die Patrouillen müssen 45

Minuten vor ihrer Startzeit vor Ort sein). Abgabe und Instruktion GPS-Tracker.

0330 – 0400 0430 – 0500 0600 – 0630

Starts.

ab 0700 Ankunft der Patrouillen in Verbier. 1430 Rangverkündigung und Siegerehrung (PDG-Dorf). anschliessend Abgabe der Erinnerungsmedaille und des Geschenkes. 1600 Abschluss der Klassierung.

Samstag 23. April 2016 (A2) ab 0230 Frühstück. ab 0315 Beginn der Materialkontrolle für den ersten Start (die Patrouillen müssen 45

Minuten vor ihrer Startzeit vor Ort sein). 0400 0430 – 0500 0600 – 0630

Starts.

ab 0700 Ankunft der Patrouillen in Verbier. 1430 Rangverkündigung und Siegerehrung (PDG-Dorf). anschliessend Abgabe der Erinnerungsmedaille und des Preises. 1600 Abschluss der Klassierung.

Bemerkungen im Falle von Verschiebungen a) Falls der Lauf A1 verschoben werden muss, gelten die folgenden Daten und Zeitangaben: Verschiebung von Lauf A1 von Mittwoch 20. auf Donnerstag 21. Tagesbefehl im Falle der Verschiebung:

o Mittwoch 20. April: individuelles Training der Patrouillen; o ab 1800: unveränderter Tagesbefehl.

b) Falls der Lauf A2 verschoben werden muss, gelten die folgenden Daten und Zeitangaben: Verschiebung von Lauf A2 von Samstag 23. auf Sonntag 24. Tagesbefehl im Falle der Verschiebung:

o Samstag 23. April: individuelles Training der Patrouillen; o ab 1800: unveränderter Tagesbefehl.

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Beilage 4

Beilage 4: Tenü / Bestellung der Tenüs 1/2

Tenüs / Bestellung der Tenüs (Beilage 4 zum Reglement der PDG) TEIL 1: Tenüs

1 Kategorie P1: Dienstpflichtige Schweizer Militärpatrouillenmitglieder

(inklusive Grenzwachtkorps und Polizeikorps) Für die Reise Dienstanzug 90 mit Beret.

Während des Wettlaufs Tenü PDG 2016 obligatorisch und hochgebirgstaugliche Ausrüstung, die den Anforderungen eines längeren Aufenthaltes in hohen Lagen bei extremen Temperaturen genügt.

Zur Rangverkündigung Dienstanzug 90 mit Beret.

2 Kategorie P1: Patrouillen mit ehemaligen Schweizer Armeeangehörigen Für die Reise Zivilanzug.

Während des Wettlaufs Tenü PDG 2016 obligatorisch und hochgebirgstaugliche Ausrüstung, die den Anforderungen eines längeren Aufenthaltes in hohen Lagen bei extremen Temperaturen genügt.

Zur Rangverkündigung Zivilanzug.

3 Kategorie P2: Internationale Militärpatrouillen Für die Reise Tenü gemäss Weisung des Delegationschefs.

Während des Wettlaufs Offizielles Tenü des Landes und hochgebirgstaugliche Ausrüstung, die den Anforderungen eines längeren Aufenthaltes in hohen Lagen bei extremen Temperaturen genügt.

Zur Rangverkündigung Offizielles Tenü / Uniform des Landes.

4 Kategorien P3 und P4: Zivilpatrouillen Für die Reise Zivilanzug.

Während des Wettlaufs Den Verhältnissen des Hochgebirges angepasste Bekleidung und Ausrüstung, die den Anforderungen eines längeren Aufenthaltes in hohen Lagen bei extremen Temperaturen genügen.

Zur Rangverkündigung Zivilanzug.

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Beilage 4

Beilage 4: Tenü / Bestellung der Tenüs 2/2

TEIL 2: Bestellung des Tenüs für Schweizer Militärpatrouillen Die vier Tenüs für die Mitglieder einer Schweizer Militärpatrouille (Kategorie P1) müssen direkt auf dem Internetformular des PDG Shops bestellt werden. Sie werden für die ganze Patrouille direkt an die Wohnadresse des Patrouillenführers geliefert. Schweizer Militärpatrouillenläufer, die nicht das Tenü PDG 2016 tragen, werden nicht zum Start zugelassen; ihr Team wird disqualifiziert. Das Tenü kann bis drei Wochen nach Erhalt umgetauscht werden. Die Umtauschadresse ist ersichtlich auf: www.pdgshop.ch/exchange. Die Kosten für Umtausch, Verpackung und Postversand müssen direkt an den Shop beglichen werden. ACHTUNG: Halten Sie sich genau an die nachstehende Grössentabelle!

Unser Tipp: Nehmen Sie im Zweifelsfall die grössere Grösse.

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Beilage 5

Beilage 5: Material, Material- und Ausrüstungskontrollen und obligatorische Bekleidung 1/4

Material, Material- und Ausrüstungskontrollen, obligatorische Bekleidung (Beilage 5 zum Reglement der PDG) TEIL 1: Allgemeine Bestimmungen und Materialkontrollen 1 Allgemeine Bestimmungen

Die Ausrüstung muss vom Start bis zur Ankunft komplett sein. Es können auf der gesamten Strecke Stichprobenkontrollen ohne Zeitneutralisation durchgeführt werden. Patrouillen, deren Material oder Ausrüstung nicht den Bestimmungen entspricht oder die bei einer entsprechenden Kontrolle während oder nach dem Wettlauf nicht mehr im Besitz des gesamten Materials sind, werden disqualifiziert. Die Patrouillen müssen ihr gesamtes Material vom Start bis zum Ziel eigenständig mittragen. Jegliche Hilfe von aussen ist untersagt. Alle Patrouillenläufer gewährleisten, dass ihr Material und ihre Ausrüstung dem Wettlaufreglement entsprechen. Das obligatorische Material wird gekennzeichnet (siehe Teil 4 dieser Beilage).

2 Material- und Ausrüstungskontrolle

Das Kommando PDG organisiert neben den Kontrollen bei der Einschreibung der Patrouillen noch zwei vorgezogene Kontrollen. Es wird dringend empfohlen, die für alle Läufe gültigen vorgezogenen Kontrollen zu nutzen, um ein langes und unangenehmes Schlangestehen in Zermatt oder Evolène zu vermeiden. Das gesamte Material und die persönliche Ausrüstung der drei Patrouillenläufer kann durch ein Patrouillenmitglied zur Kontrolle und Kennzeichnung vorgelegt werden. Weitere Material- und Ausrüstungskontrollen erfolgen: beim Start; durch Stichproben auf der Strecke (ohne Zeitneutralisation); durch Stichproben im Ziel.

2.1 Vorgezogene Kontrollen in der Region von Lausanne und in Conthey Die beiden vorgezogenen Kontrollen, die für alle Läufe gültig sind, werden an folgende Tagen organisiert: Sonntag, 17. April 2016, von 0800 bis 1200 im Parkhaus des Centre Migros in

Romanel-sur-Lausanne; Sonntag, 17. April 2016, von 1500 bis 1900 im Parkhaus des Centre Coop

Bassin in Conthey.

2.2 Material- und Ausrüstungskontrolle in Zermatt Läufe Z1 (Dienstag, 19. April) und Z2 (Freitag, 22. April) in Zermatt (siehe Beilage 2) Alle Patrouillen melden sich zwischen 0830 und 1700 zur Identitätskontrolle in

der Triftbachhalle; Die Patrouillen werden in zwei Gruppen eingeteilt:

o bereits kontrollierte Patrouillen (vorgezogene Kontrollen); o noch zu kontrollierende Patrouillen (Geduld und Verständnis erforderlich);

alle Patrouillen bekommen ihre Startnummern und ihre Unterkunft zugewiesen.

2.3 Material- und Ausrüstungskontrolle in Evolène Läufe A1 (Dienstag, 19. April) und A2 (Freitag, 22. April) in Evolène (siehe Beilage 3) Alle Patrouillen melden sich zwischen 0930 und 1530 zur Identitätskontrolle im

Schulzentrum in Evolène; Die Patrouillen werden in zwei Gruppen eingeteilt:

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Beilage 5

Beilage 5: Material, Material- und Ausrüstungskontrollen und obligatorische Bekleidung 2/4

o bereits kontrollierte Patrouillen (vorgezogene Kontrollen); o noch zu kontrollierende Patrouillen (Geduld und Verständnis erforderlich);

alle Patrouillen bekommen ihre Startnummern und ihre Unterkunft zugewiesen. Lauf A1 (Dienstag, 19. April) in Evolène 0930: Kontrolle der Startnummern 1400 bis 1699 1100: Kontrolle der Startnummern 1200 bis 1399 1230: Kontrolle der Startnummern 1000 bis 1199 1400: Empfang der Patrouillen, die die vorgezogenen Kontrollen in Romanel-

sur-Lausanne oder Conthey durchlaufen haben. Lauf A2 (Freitag, 22. April) in Evolène 0930: Kontrolle der Startnummern 3400 bis 3599 1100: Kontrolle der Startnummern 3200 bis 3399 1230: Kontrolle der Startnummern 3000 bis 3199 1400: Empfang der Patrouillen, die die vorgezogenen Kontrollen in Romanel-

sur-Lausanne oder Conthey durchlaufen haben.

2.4 Materialkontrolle beim Start Jegliches Auswechseln oder Umrüsten des Materials nach der Kontrolle ist strengstens verboten und zieht die Disqualifikation der Patrouille nach sich. Alle Patrouillen melden sich, unter der Verantwortung des Patrouillenführers, mit vollständigem persönlichem Material und Ausrüstung beim Start (Strecken Z und A). Die Patrouillen müssen sich 45 Minuten vor ihrer festgelegten Startzeit zur Ausrüstungskontrolle beim Start einfinden.

2.5 Materialkontrolle im Ziel Bei der Ankunft in Verbier wird eine Stichprobenkontrolle durchgeführt.

3 Austausch von Material während des Laufs Pro Patrouille dürfen 2 Ersatzstöcke mitgetragen werden. Diese müssen jedoch durch das Kommando PDG gekennzeichnet werden. Skier und zerbrochene Skistöcke dürfen nach Kontrolle durch das Kommando PDG beim Durchlaufposten Arolla ausgewechselt und gekennzeichnet werden. Jeglicher sonstige Austausch von Material ist verboten.

4 Materialrückgabe Alle Patrouillen müssen das vom Kommando PDG ausgehändigte Material zwingend in Verbier zurückgeben (siehe Tabelle in Teil 2 dieser Beilage). Der Betrag für verlorenes oder nicht zurückgegebenes Material wird von den Patrouillen vor Ort einkassiert.

5 Material im Falle einer medizinischen Evakuierung Im Falle der Land- oder Luftevakuierung eines oder mehrerer Patrouillenmitglieder sind die übrigen Patrouillenmitglieder für das gemeinsame Patrouillenmaterial verantwortlich. Das persönliche Material der verletzten Person wird vom Kommando PDG übernommen.

6 Verlorenes oder gestohlenes persönliches Material Durch das Kommando PDG gefundenes persönliches Material von Patrouillenläufern wird für wohltätige Zwecke gespendet oder wiederverwertet. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichem Material lehnt das Kommando PDG jede Haftung ab.

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Beilage 5

Beilage 5: Material, Material- und Ausrüstungskontrollen und obligatorische Bekleidung 3/4

TEIL 2: Vom Kommando PDG zur Verfügung gestelltes Material

Material Technische Anforderungen / Beschreibung

1 Mobiltelefon - Wird beim Start in Betrieb genommen. Anrufe sind nur im Notfall zu tätigen. Das Mobiltelefon muss ständig griffbereit in der Schutzhülle am Trageriemen getragen werden. Es darf nicht durch Gegenstände bedeckt sein, um einen guten GPS-/GSM-Empfang zu gewährleisten.

- Das Mobiltelefon muss bei der Materialrückgabe zwingend zurückgegeben werden. Wenn das Mobiltelefon nicht zurückgegeben wird oder verloren geht, werden vor Ort von der Patrouille CHF 600.– kassiert.

3 Mikrochips (Zeitmessung)

- Der Chip muss gemäss den Anweisungen um den Hals getragen werden. Die Zuordnung der Chips muss unbedingt der Reihenfolge gemäss Startliste entsprechen. (1 = Patrouillenführer, 2 = Patrouillenläufer, 3 = Patrouillenläufer)

- Die Mikrochips sind „persönlich“ und entsprechen den Notfalldaten der Läufer. - Die drei Mikrochips müssen bei der Materialrückgabe zwingend

zurückgegeben werden. Wenn die Mikrochips nicht zurückgegeben werden oder verloren gehen, werden vor Ort von der Patrouille CHF 100.– pro Chip kassiert.

1 Karte - Ein Exemplar der Spezialkarte der Landeskarte (LK) 1:50 000, 282-283-284 (Ausgabe 2016).

- Bleibt im Besitz der Patrouillenläufer. 6 Startnummern - 6 Startnummern

(1 = Patrouillenführer, 2 = Patrouillenläufer, 3 = Patrouillenläufer). - Bleiben im Besitz der Patrouillenläufer.

3+1 Tenüs - 3 Tenüs PDG 2016, ausschliesslich für Läufer von Schweizer Militärpatrouillen. - 1 Tenü PDG 2016 für den Ersatzläufer. - Bleiben im Besitz der Patrouillenläufer.

Teil 3: Gemeinsames Patrouillenmaterial

Material Technische Anforderungen / Beschreibung

Seil - Ein dynamisches Seil, einfach verwendbar, entsprechend UIAA-Norm 101, von mindestens 8,5 mm Durchmesser und einer passiven Länge (auf dem Boden liegend) von mindestens 30 m.

- Das Anseilen mit Karabinerhaken ist verboten. - Der Seilabstand zwischen den Patrouillenmitgliedern muss mindestens 8-10 m

betragen. - Eine am Seil befestigte Gummischnur wird toleriert, aber nicht empfohlen. - Bei den Kontrollen muss die Gummischnur entfernt werden.

Kompass und Höhenmesser

- In Mobiltelefonen, Sackmessern und LVS eingebaute Kompasse / Höhenmesser sind verboten.

- In Armbanduhren eingebaute Kompasse / Höhenmesser sind erlaubt. - Der Höhenmesser muss vor dem Start unter der Verantwortung des

Patrouillenführers wie folgt eingestellt werden: Zermatt: 1616 m Arolla: 1980 m

Rutschfeste Felle - Ein Paar rutschfeste Felle als Reserve ist obligatorisch. Sonnenbrille - Eine Reserve-Sonnenbrille mit Filter ist obligatorisch. Sanitätstasche - Sanitätstasche mit mindestens: Verbandspflaster, elastischer Binde und

Schmerztabletten.

® Material wird vor dem Start mit einem Aufkleber oder einer Plombe markiert.

®

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Beilage 5

Beilage 5: Material, Material- und Ausrüstungskontrollen und obligatorische Bekleidung 4/4

TEIL 4: Individuelles Material

Material Technische Anforderungen / Beschreibung Ski - Mindestlänge 150 cm;

- Mindestbreite 60 mm; - Stahlkanten über mindestens 90% der Skilänge.

Bindungen

- Die Skibindungen müssen für den Aufstieg freie Beweglichkeit der Fersen erlauben und für die Abfahrt fixiert werden können.

- Die Bindung muss mit einem seitlichen und frontalen Auslösesystem versehen sein, mit oder ohne Fangriemen.

Stöcke - Ein Paar Alpin- oder Langlauf-Skistöcke. Skischuhe - Obligatorisch sind Tourenskischuhe mit Kunststoffschalen, mit oder ohne

Schnalle(n) (Klettverschluss). - Die Schuhe müssen über den Fussknöchel reichen und Fuss und Knöchel

vollständig umfassen sowie den sehr tiefen Temperaturen und den Anforderungen des langen Wettlaufes genügen.

- VIBRAM (oder gleichwertige) Gummisohle mit mindestens 4 mm Profil. - Die Sohlen müssen sich über mindestens 75% des Schuhwerks erstrecken. - Langlaufskischuhe und ähnliche Schuhe sind strengstens verboten.

Rucksack - Der Rucksack muss gross genug sein, um das gesamte für den Wettlauf erforderliche Material zu fassen.

- Der Rucksack muss hinten ebenfalls mit zwei Befestigungsmöglichkeiten versehen sein. (Tragen der Ski)

Rutschfeste Felle

- Ein Paar rutschfeste Felle. - Die Felle müssen frei entfernt und angebracht werden können. - Die Verwendung von Klebeband oder Ähnlichem zur Verbesserung der

Gleitfähigkeit ist streng verboten. Lawinen-Verschütteten-Suchgerät (LVS)

- Ein Lawinen-Verschütteten-Suchgerät (457 kHz) gemäss Standard EN 300718 in einwandfreiem Betriebszustand (Batterie - Empfang - Senden).

- Das Gerät muss so nah wie möglich am Körper getragen werden und darf nicht sichtbar sein.

- Es muss beim Start auf „Senden“ eingestellt werden und dies für die gesamte Dauer des Wettlaufs bleiben. Die „Suche“ darf nur bei einem Rettungseinsatz aktiviert werden.

Helm

- Alle Patrouillenläufer müssen mit einem Helm ausgerüstet sein, der der Norm UIAA 106, EN 12492 oder einer gleichwertigen Norm entspricht.

- Das Tragen mit unter dem Kinn geschlossenen Riemen ist während des gesamten Wettlaufs obligatorisch.

Brillen

- Eine Sonnenbrille mit Filter oder ein dem Helm angepasstes Visier. - Für die Patrouillenläufer der Strecke Z ist eine geschlossene Skibrille obligatorisch.

Schnee-schaufel

- Eine fabrikneue, nicht abgeänderte Schneeschaufel (Minimalfläche des Schaufelblatts 20 x 20 cm / in betriebsbereitem Zustand, Mindestlänge Schaufelblatt + Stiel 50 cm).

Schneesonde - Eine mindestens 240 cm lange Schneesonde. Eispickel - Ein Eispickel gemäss Norm UIAA 152 oder einer gleichwertigen Norm, von

mindestens 50 cm Länge mit Schutz der Spitze. Rettungsdecke - Eine Rettungsdecke mit einer Mindestfläche von 1,80 m². Klettergurt - Ein Hüftgurt gemäss Norm UIAA 105 oder einer gleichwertigen Norm. Stirnlampe - Funktionstüchtig.

® Material wird vor dem Start mit einem Aufkleber oder einer Plombe markiert.

TEIL 5: Obligatorische Bekleidung

Alle Patrouillenläufer tragen mindestens: - Unterwäsche und eine erste Schutzschicht aus Thermomaterial; - eine Hochgebirgsjacke, windabweisend und atmungsaktiv; - eines der Kleidungsstücke muss über eine Kapuze verfügen; - eine Hochgebirgshose, windabweisend und atmungsaktiv; - eine Mütze oder Ähnliches; - ein Paar Handschuhe, die über das Handgelenk reichen; - ein zusätzliches Paar thermische Handschuhe.

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Beilage 6: Protestformular

Beilage 6

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Protestformular (Beilage 6 zum Reglement der PDG) Grundlage: Reglement PDG 2016, Punkt 4.8 Angaben zur Patrouille:

Name der Patrouille

Vor- und Nachname des Patrouillenführers

Zeuge: Vor- und Nachname Protestgrund:

Unterschrift des Patrouillenführers Entgegennahme des Protests: Depot (CHF 300.–) empfangen:

Datum / Uhrzeit Unterschrift des Kdt der Region Verbier Entscheid:

Unterschrift des Leiters der Schiedskommission

Unterschrift des Kdt PDG

Depot (CHF 300.–) zurückerstattet: Unterschrift des Patrouillenführers