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Wolfgang Wondrelz Kretschmerstraße 12 07549 Gera Gera, 27. Juni2018 Wolfgang Wondrejz, Kretschmerstr. 12, 07549 Gera Einschreiben Frau Annelie Buntenbach DGB Henriette-Hez-Pla|z2 10178 Berlin Rechtsstaat, Sozialwahl 2017, Rentenversicherung und eine unendliche Geschichte ... Sehr geehrte Frau Buntenbach, ichschreibe lhnen in lhrer Funktion alsVorsitzende desBundesvorstandes der Deutschen Renten- versicherung Bund undals Mitunterzeichnerin derVerbindlichen Entscheidung des Bundesvorstan- deszu den ,,Grundsätze für die Innenrevision" vom August 2012. Es gibtHandlungsbedarf, wenn Sozialwahlen tatsächlich Sinn geben unddie ;Qelb.sfyeSwaltung" vor Einflüssen Dritter wirksam geschützt werden sollen. Doch der Reihe'nach: " ' i: .' Die ,,sozialwahl2017" istGeschichte. Etwa 51 Millionen Wahlberechtigte wurden informiert, davon knapp 29 Millionen waren beiderDRV Bund zurSozialwahl aufgerufen, fast9 Millionen haben gewählt. Auch ichwählte, dä eine funktionsfähige, rechtsstaatlich verankerte Sozialversicherung für densozialen Frieden im Land unverzichtbar ist.Der Aufwand für diese Sozialwahl mit Millionen von Datensätzen warenorm. DieMohn Media GmbH half. lnzwischen istdie ,,Selbstverwaltung" der DRV Bund neuaufgestellt, sind dieGremien gewählt und Siesindin maßgeblicher Funktion wieder Teildieser Selbstverwaltung. AusWertschätzung cier Leistungen der Deutschen Rentenversicherung gegenüber möchte ichSie aufeinen Vorgang hinweisen, derso gar nicht ins Bild zu passen scheint und - intern - aufgeklärt werden muss. Eine funktionsfähige,,lnterne Revision' kann das. Es geht um eine,,geräuschlose Lösung" eines überlangen Antragsverfahrens. Am 10. Januar 2018 wurde dievonder llA in Lake Mary (USA) autorisierte deutsche Fassung (,,lnternationale Standards für die berufliche Praxis der lnternen Revision 2017", Version 6.1) vomDllRveröffentlicht. Eine gute Basis für eine sachgerechte Prüfung folgender Geschichte durch lhreInterne Revision: Die ,,Geschichte" begann 2003. Also in derZeit von Rot-Grün, der,Hartz-Kommission", die damals vonder UniDuisburg-Essen wissenschaftlich begleitet wurde. Es geht um lngenieure in Produktionsbetrieben in derehemaligen DDR. Es geht um Existenzielles dieser Ingenieure. Es geht um Rechtsstaatlichkeit. Seit 2004 erleben wir,die lngenieure desehemaligen VEBElektronik Gera, eine Odyssee unter der Überschrift ,,Zusatzversorgungssystem technische Intelligenz". Sachlich geht es schlicht nurum die Beantwortung einer Frage: WerwarArbeitgeber am Stichtag 30.06.1990? So banal dieFrage klingen mag, es gelang lhren Experten in viezehn Jahren nicht, diese Frage abschließend undlogisch nachvollziehbar zu klären. b.w'

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Wolfgang WondrelzKretschmerstraße 1207549 Gera

Gera, 27. Juni2018

Wolfgang Wondrejz, Kretschmerstr. 12, 07549 Gera

EinschreibenFrau Annelie BuntenbachDGBHenriette-Hez-Pla|z210178 Berlin

Rechtsstaat, Sozialwahl 2017, Rentenversicherung und eine unendliche Geschichte ...

Sehr geehrte Frau Buntenbach,

ich schreibe lhnen in lhrer Funktion als Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Renten-versicherung Bund und als Mitunterzeichnerin der Verbindlichen Entscheidung des Bundesvorstan-des zu den ,,Grundsätze für die Innenrevision" vom August 2012.

Es gibt Handlungsbedarf, wenn Sozialwahlen tatsächlich Sinn geben und die ;Qelb.sfyeSwaltung"vor Einflüssen Dritter wirksam geschützt werden sollen. Doch der Reihe'nach: " ' i:

.'

Die ,,sozialwahl2017" ist Geschichte. Etwa 51 Millionen Wahlberechtigte wurden informiert, davonknapp 29 Millionen waren bei der DRV Bund zur Sozialwahl aufgerufen, fast 9 Millionen habengewählt. Auch ich wählte, dä eine funktionsfähige, rechtsstaatlich verankerte Sozialversicherung fürden sozialen Frieden im Land unverzichtbar ist. Der Aufwand für diese Sozialwahl mit Millionen vonDatensätzen war enorm. Die Mohn Media GmbH half.

lnzwischen ist die ,,Selbstverwaltung" der DRV Bund neu aufgestellt, sind die Gremien gewählt undSie sind in maßgeblicher Funktion wieder Teil dieser Selbstverwaltung.

Aus Wertschätzung cier Leistungen der Deutschen Rentenversicherung gegenüber möchte ich Sieauf einen Vorgang hinweisen, der so gar nicht ins Bild zu passen scheint und - intern - aufgeklärtwerden muss. Eine funktionsfähige,,lnterne Revision' kann das. Es geht um eine,,geräuschloseLösung" eines überlangen Antragsverfahrens. Am 10. Januar 2018 wurde die von der llA in LakeMary (USA) autorisierte deutsche Fassung (,,lnternationale Standards für die berufliche Praxis derlnternen Revision 2017", Version 6.1) vom DllR veröffentlicht. Eine gute Basis für einesachgerechte Prüfung folgender Geschichte durch lhre Interne Revision:

Die ,,Geschichte" begann 2003. Also in der Zeit von Rot-Grün, der,Hartz-Kommission", diedamals von der Uni Duisburg-Essen wissenschaftlich begleitet wurde. Es geht um lngenieure inProduktionsbetrieben in der ehemaligen DDR. Es geht um Existenzielles dieser Ingenieure. Es gehtum Rechtsstaatlichkeit. Seit 2004 erleben wir, die lngenieure des ehemaligen VEB Elektronik Gera,eine Odyssee unter der Überschrift ,,Zusatzversorgungssystem technische Intelligenz".Sachlich geht es schlicht nur um die Beantwortung einer Frage: Wer war Arbeitgeber am Stichtag30.06.1990? So banal die Frage klingen mag, es gelang lhren Experten in viezehn Jahren nicht,diese Frage abschließend und logisch nachvollziehbar zu klären.

b.w'

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Einige Details f inden Sie bzw. lhre Kolleginnen und Kollegen der lR auf meiner provisorischenWeb-lnformationsseite für ehemalige lngenieure des VEB Elektronik Gera

www. zusatzversorgunossystem-techn ische-intel I ioenz. de.

Sollte es Probleme bei der Suche oder beim Aufruf dieser Website geben, bitte ich um Nachricht.Auch am Internet kann ,,geschraubt" werden, wie gerade wieder dokumentiert werden konnte.

Der Widerstand, der den Ingenieuren bei ihrer Klärung der Zusatzversorgung entgegengebrachtwurde, war in all' den Jahren enorm! Dabei geht es den Ingenieuren nur um ein rechtsstaatlichesRentenverfahren bei lhrem Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme.

Jetzt, nach Vorlage der Urteilsbegründung zur Revisionsverhandlung vom 7. DLzemb er 2017,schien das Problem nach vierzehn Jahren Rechtsverfolgung gelöst. Es gibt aber Anzeichen, dassdas doch noch nicht das Ende bedeuten könnte. Man setzt weiter auf die biologische Lösung. AufZeit, Zeit, die so mancher Ingenieur vielleicht nicht mehr haben wird und Zeit, die die IngenieureGeld kostet, jeden Monat. Vor allem lngenieure mit Grundsicherung im Alter.

Die Lösungs-,,Option 1" gemäß Website wurde von Anfang an als eine ,,geräuschlose" Beendigungder peinlichen Geschichte konzipiert, leider aber nicht als solche verstanden oder nicht gewollt.

Die Mitteilung weiterer Rechercheergebnisse und lnformationen an die ehemaligen Kollegen überobige Website wurde einstweilen gestoppt. Das betrifft auch die Kenntnisgabe dieses Briefes.

Mein begrpndeter Antrag liegt lhrem ,,Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme" seitdrei Moy'y'ten zur Entscheidung vor.

/ /M it !61nd I i chenrGrü Qgr n ach Be rl i n

Wolfgäng Wondreji I

Anlagen zum letzten Stand meines Verfahrens

Anlaoe 1 (Antrag).,,ANTRAG auf Aufhebung lhres Widerspruchbescheides vom 17. Juli 2012 aufgrund der Revisions-Urteilsbegründung B 5 RS 1/16 R zur Verhandlung vom 7. Dezember 2017 in Kassel",vom 3. April 2018

Anlaqe 2 (Antwort):,,lhr erneuter Überprüfungsantrag gemäß $ 44 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X)',vom 17. Apr i l 2018

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Wolfgang WondrejzKretschmerstraße 1207549 Gera

Wolfgang Wondrejz, Krets$hm6rstr. 12, 07549 Gera

EinschreibenDeutsche Rentenversicherung BundVersorg ungsträger füir ZusataversorgungssystemeDem Leiter Herrn M. SiekerHirschberger Straße 410317 BERLIN

Gera, 3. April2018

WWebung|hresWiderspruchsbeecheidesvoml7.Ju|i20{2aufgrundderRevisions-Urteilsbegründung B 5 RS {116 R zurVerhandlung vom 7. Dezember 2017 in Kassel

Sehr geehrter Herr $ieker,

auf meinen am 3. $ept. 2017 gestellten SNTRAG auf sachliche Überprufung lhres Widerspruchs-bescheides vom 17. Juli2012. schlugen Sie in lhrem Antwortschreiben vom 16. November 2017vor, zunächst die anhängige Revision betreff ,rückwirkende Heilung" (B 5 RS 1/16 R) abzuwarten.

Das Urteil mit Begrürndung liegt jetzt als Volltext vor. Das Wesentliche:

- Die Revision hatte Erfolg. Das Urteilwird aufgehoben und zur emeuten Verhandlung undEntscheidung an das Gericht nach München zurückverwiesen - mit der Zielsetzung:,,ln Abhängigkeit von der ursprilnglichen Begründung des Arbeitsverhältnisses beim VEBdurch Arbeitsvertrag oder durch Berufung wird das LSG daher nach Zurl]ckweisung diejeweils in Betracht kommenden Beendigungstatbestände (...) zu prufen haben."(Absata-Ziffer ?8).

- Die bisher tragende Argumentation betreff ,Heilung" nach $ 12 SpTTUG wurde verworfen:

"$12 SpTTUG muss deshalb sachlich von vornherein ohne Einfluss auf die Anwendbarkeitdes AAÜG bleiben..." (Absatz-Ziffer 26).

,g 1? SpTTUG ist damit entgegen der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts für dieüberführungsrechtlich nach g 1 Abs 1 S 1 AAÜG ab dem 1.8.1991 allein beachtlichekonkrete Sächbge in der DbR am 30.6.1990 - und vorliegend die sich aus der Eintragungder Electronicon-GmbH am 27.6.1990 ergebenden Folgen für die Zuordnung desArbeitsverhältnisses des Klägers - ohne Bedeutung. Entscheidend ist folglich, ob dasArbeitsverhältnis des Kegeri beim VEB Elektronik G., bei dem der Kläger seit dem 1'9.1973beschäftigt war, am 30,6.1990 nach dem zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Arbeitsrechtder DDR aufgelöst war...o (Absatz-Ziffer ?8).

- ,,Ebenso ist die Elektronicon-GmbH auch nicht im Wege der Universalsukzession nach $ 7$ 2 UmwVO zum Arbeitgeber des Klägers geworden ..." (Absatz-7rtfer 27).

b.w.

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Fazit: Maßgeblich für.den Stichtag 30.06.1990 ist das damals gilltige DDR-Arbeitsrecht.

Das entspricht dem Standpunkt der Kläger (siehe NACHTRAG 6 vom 13.04.2016) und wurde indem bisher nicht beachteten NACHTRAG 5 vom 17.03.2016 zur Klageschrift in Verbindungbeispielsweise mit den beiden Beweisanträgen BA 2 und BA 3 ausführlich erörtert.Eine Stellungnahme von lhnen als Versorgungsträger und Beklagte fehlt dazu leider bis heute.

Auf der Basis dieser Urteilsbegründung beantrage ich, lhren tfUiderspruchsbescheid vom12. Juli 20{2 zurtick zu nehmen und anhand der jetzt vorliegenden, sachlichen Vorgabendurch das Bundessozialgericht durch einen neuen Bescheid zu ensetzen.

Grundlage sind neben der vorliegenden Urteilsbegrtindung und meinem am $tichtag gtrltigen,ungekündigten Arbeitsvertrag mit dem VEB Elektronik Gera die für diesen Zeitraum bestätigteVerdienstbescheinigung über Arbeitsentgelte gem. $ 8 Abs. 1 Satz 2 AAÜG der lron MountainDisos GmbH, ADZ Thitringen, die auf Anfrage der Deutschen Rentenversicherung Bund vom10.03.2004 am 1 1.03.2004 erstellt wurde. Eine beglaubigte Kopie ging am 1 1.01.2006 von dortdirekt an das Sozialgericht Altenburg (Prozessakte).

Mit freundlichen Grüßen nach Berlin

Wolfgang Wondrejz

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t

Versicherungsnummer:Kennzeichen: 2020

D€utsche Rentenwrsichgrung Eund t0704 Eerlin

DeutscheRentenversicherung

Versorgungsträger für dieZusatzveGorgungssysteme

Hirschberger Straße 410317 BerlinPostanschrift: 10704 BerlinTelefon 030 6690Telefax 030 865-63016Servicetelefon: 0800 1 [email protected]

Auskunft erteilt:Hen DreürsTelefon 030 865-67550Telefax 030 86ffi5484

Sprechzeiten:M o - D o 8 - 1 7 U h rF r 8 - 1 5 U h r

ilil$f$ÄHütf{ * ;,r,ryi} S?FHerrnWolfgang WondrejzKretschmerstr. 1207549 Gera

- Datum: 17. April2018

Datum und Zeichen lhrer Nachricht: 03.04.2018

I h r e rne ute r ü be rpr üru n ssa ntra s riklt ttfi ill *fr llJ; F;3i 3,0 "Sozialgesetzbuch (SGB X)

Sehr geehrter Herr Wondrejz,

zu lhren im Rahmen des anhängigen Überprufungsverfahrens erneutvorgebrachten Einlassungen vom 03.04.2018 möchten wirwie folgtStellung nehmen:

Es ist korrekt, dass das Urteildes Bundessozialgerichts (BSG) vom07.12.2017 (Az B 5 RS 1/16 R) nunmehr in schriftlicher undveröffentlichter Form vorliegt.

Wie bereits mit unserem Schreiben vom 04.01.2018 dargelegt, bedarf dasUrteil aber einer gründlichen Auswertung und Analyse seitens unsererGrundsatzabteilung. Da diese Prüfung immer noch nicht abgeschlossen ist,ist eine konkrete Außerung zur vorliegenden Rechtsfrage dezeit nichtmöglich.

Außärdem ist auch nrcht entschieden, ob diesbezüglich nicht der Ausgangdes erneuten Berufungsverfahrens vor dem BayerischenLandessozialgericht (Az L 1 RS 3113) abgewartet wird.

lnsoweit verbleibt es unterVerweis auf unsere Schriftsätze vom 16.11.2017und 04.01.2018 bei der weiteren Zurückstellung der Entscheidung überlhren Überprüfungsantrag vom 05.09.2017 (Eingang beider DeutschenRentenversicherung Bund).

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