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Les principes généraux du contentieux international. (Bibliothèque de droit international sousle patronage de l'Institut des Hautes Etudes Internationales de l'Université de Paris. Tome 19)by LOUIS DELBEZReview by: H.-J. SchlochauerArchiv des Völkerrechts, 11. Bd., 4. H. (Juni 1964), pp. 497-498Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40796917 .
Accessed: 12/06/2014 19:39
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Besprechungen 497
asiatischen Staaten ergeben, werden in die Untersuchung einbezogen. Die Schrift ist daher, abgesehen von ihrem mono- graphischen Wert, von allgemeinem In- teresse.
Die sorgfältige Bibliographie und das Fälle- Verzeichnis werden durch einen «ehr nützlichen Dokumentenanhang er- gänzt. Er enthält die einschlägigen Do- kumente der Haager Kodifikations-Kon- ferenz von 1930 und der Völkerrechts- kommission der Vereinten Nationen, die Resolutionen des Institut de Droit international von 1900 und 1927, die Entwürfe der Harvard Law School von 1929 und 1961 sowie der Deutschen Ge- sellschaft für Völkerrecht von 1930 und die Vorschläge von Strupp und Roth. Prof. Dr. H. Meyer-Lindenberg,
Köln
LOUIS DELBEZ: Les principes généraux du contentieux international. (Bibliothèque de droit international sous le patronage de l'Institut des Hautes Etudes In- ternationales de l'Université de Pa- ris. Tome 19). Paris: R. Pichón & R. Durand- Auzias. 1962. 339 S.
Der Verfasser, den in seinen zahl- reichen Veröffentlichungen - erinnert sei an den Manuel de droit internatio- nal public, 2. Aufl. 195 1 (Besprechung Archiv des Völkerrechts Bd. 5 [1955/56] S. 364) - mehrfach einmal Fragen des Verwaltungsprozeßrechts, zum an- deren Probleme der friedlichen Streit- beilegung nach Völkerrecht beschäftigt haben, erforscht nunmehr Grundlagen und Grundzüge der internationalen Rechtsprechung. Das vorliegende Buch ist aus an der Universität Montpellier in den Jahren 1 960-1 961 gehaltenen Vorlesungen entstanden und für Stu- dierende bestimmt, um ihre Neigung zu »cette discipline si curieuse, si spéciale et si souvent méconnue« zu fördern. Dies ist in geschickter Propädeutik vor- züglich gelungen. Obwohl Delbez keine Originalität in Anspruch neh- men und sich mit dem Werk nicht an Völkerrechtstheoretiker oder -praktiker
wenden will, kann doch auch ihnen die durch Systematik und Klarheit geprägte Darstellung große Dienste leisten.
In der Einführung ist die Entwick- lung der justitiellen Streitentscheidung umrissen. Ein einleitendes Kapitel gibt Überblicke über die Institutionen der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit und Gerichtsbarkeit sowie über die Möglichkeiten ihrer alternativen Befas- sung.
Das Werk ist weiterhin in zwei Hauptteile gegliedert, von denen der erste eine allgemeine Theorie des inter- nationalen Streitverfahrens und der an- dere eine allgemeine Theorie der Klage- arten aufstellt. Im ersten Teil sind be- handelt die Zuständigkeit des interna- tionalen Schiedsrichters oder Richters ratione materiae, ratione personae und ratione temporis, ihre Befugnis zu Ent- scheidungen nach Völkerrecht, Billigkeit oder als amiable compositeur, die wich- tigsten Verfahrensgrundsätze für inter- nationale Schiedsgerichte und Gerichte sowie Rechtsnatur, Gültigkeitserforder- nisse, Wirkung und Ausführung von Entscheidungen dieser Spruchinstanzen. Im zweiten Teil werden untersucht les recours en indemnité (Elemente der Staatenverantwortlichkeit und Arten der Wiedergutmachung), les recours en interprétation (Gegenstände der Aus- legung und Interpretationsmethoden), les recours en annulation (Möglichkei- ten der Nichtigkeit und richterliche Ent- scheidungszuständigkeiten auf Grund vertraglicher Regelung, insbesondere nach Art. 33 des Vertrags zur Grün- dung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) sowie le conten- tieux de la repression (Probleme einer internationalen Strafgerichtsbarkeit und Ad hoc-Organe zur Aburteilung von Verbrechen gegen das Völkerrecht).
Ein abschließender dokumentarischer Teil enthält die einschlägigen Bestim- mungen der Haager Konvention zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle von 1907, der Völkerbunds- satzung, der Genfer Generalakte von 1928 (leider nicht auch in der revidier- ten Fassung vom 28. April 1949), der
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Satzung der Vereinten Nationen und des Statuts des Internationalen Ge- richtshofes, ferner Tabellen der inter- nationalen Schiedssprüche seit Beginn dieses Jahrhunderts sowie der Urteile und Rechtsgutachten der beiden Welt- eerichtshöfe.
Schlochauer
SHABTAI ROSENNE: The World Court. What it is and how it works. Ley den / New York : A. W. Sythoff/Oceana Publications. 1962. 230 S.
SHABTAI ROSENNE: The Time Factor in the Jurisdiction ofthe InternationalCourt of Justice. Ley den: A. W. Syt- hoff. i960. 86 S.
J. J. G. SYATAUW: Decisions of the International Court of Justice. A Digest. Leyden: A.W. Sythoff. 1962. 237 S.
Rosenne legt nach seiner früheren grundsätzlichen Darstellung von Struk- tur, Funktionen und Verfahrensgrund- sätzen des Internationalen Gerichtsho- fes (The International Court of Ju- stice, 1957 - Besprechung Archiv des Völkerrechts Bd. 8 [1959/60] S. 364 ff. -, 2. Aufl. 1961) zu diesen Fragen nunmehr - ähnlich wie seiner- zeit M. O. Hudson seinem Standard- werk über den Ständigen Internationa- len Gerichtshof (dazu die oben zitierte Besprechung) ein kürzeres Handbuch über jenes internationale Spruchorgan hatte folgen lassen - einen kleineren Band vor, der nach dem Vorwort Di- plomaten, Parlamentariern, Politikern und einem fachlich nicht vorgebildeten Leserkreis »as a guide and introduction« zu dieser völkerrechtlich und weltpoli- tisch bedeutsamen Institution dienen soll. Der Verfasser erschließt aus seiner gediegenen Sachkenntnis in gedräng- ter Form alles Wissenswerte über den Internationalen Gerichtshof. Der erste Teil des Buches beschreibt die Entwick- lung zum gegenwärtigen Weltgerichts- hof, seine Einordnung in die Vereinten Nationen, seine Zusammensetzung so-
wie die Stellung der Richter und der Gerichtsschreiberei. Im zweiten Teil werden Hauptfragen der internationa- len Gerichtsbarkeit und des Verfahrens vor dem Internationalen Gerichtshof umrissen, das in seinem Ablauf bei- spielhaft am Streitfall zwischen der In- dischen Republik und Portugal wegen des Durchgangsrechts über indisches Ge- biet (Urteil vom 12. April i960; Archiv des Völkerrechts Bd. 9 [1961/62] S. 1 1 1 ff.) verfolgt ist, und wird mittels Erläuterungen aller Streit- und Gutach- ten-Verfahren ein Überblick über die bisherige Tätigkeit des Gerichtshofes ge- geben. Eine Anzahl von Tafeln und Anhängen (Texte sowie Aufstellun- gen) tragen zur Vervollständigung des anschaulichen Bildes vom Weltgerichts- hof bei.
In diesem Zusammenhang sei auch die hier bisher nur angezeigte Schrift Ro- sennes aus dem Jahre i960 gewürdigt, in der die bei der Erstauflage des Grundwerks über den Internationalen Gerichtshof lediglich implicite berührte Bedeutung des Time Factor für die Zu- ständigkeit des Gerichts untersucht wird. Zu der gehaltvollen Studie über die im Verfahren vor dem Internationalen Ge- richtshof mehrfach akut gewordene Spe- zialfrage ist der Autor durch seine Ver- tretung Israels im Flugzeugzwischen- fall-Streit Israel/Bulgarien veranlaßt worden, in dem der Gerichtshof die Zu- ständigkeit verneint hat, da sein in Art. 36 des Statuts begründeter Ein- tritt in die Zuständigkeit des Ständigen Internationalen Gerichtshofes nur für die Staaten wirke, die anläßlich der San Francisco-Konferenz die Satzung der Vereinten Nationen und das Cour-Sta- tut unterzeichnet haben (Urteil vom 26. Mai 1959; Archiv des Völkerrechts Bd. 8 [1959/60] S. 345 fi.). Nach einer Einführung in das Problem wird die zeitliche Begrenzung der Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofes unter zwei Gesichtspunkten betrachtet: ra- tione personae (S. 17-33) au^ das ^n" und Außerkrafttreten der gemäß Art. 36 des Statuts abgegebenen Er- klärungen über die Anerkennung des
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